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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/11/19 96/09/0031 1Stammrechtssatz
Im Disziplinarverfahren haben die Behörden nach dem Grundsatz der Offizialmaxime den maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln und in ihren Disziplinarerkenntnissen überprüfbar, schlüssig und ausreichend zu begründen, welche Umstände zur Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer tatsächlichen Behauptung geführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090365.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011