RS Vwgh 1997/5/22 94/09/0063

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Veröffentlicht am 22.05.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §126 Abs2;
BDG 1979 §91;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grundlage des Gutachtens) eines medizinischen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie zu beantworten (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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