RS Vwgh 2000/7/28 97/09/0377

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Veröffentlicht am 28.07.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

§ 56 Abs 2 zweiter Fall BDG 1979 stellt inhaltlich auf eine bloße VERMUTUNG einer Befangenheit ab. Der Beweis einer Befangenheit oder der Nachweis darüber, dass der von der dienstlichen Tätigkeit des Beamten berührte Personenkreis tatsächlich eine Vermutung der Befangenheit hegt, ist demnach nicht erforderlich (Hinweis E 17.1.1983, 82/12/0089, und E 15.3.1982, 81/12/0108).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090377.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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