RS Vwgh 2000/7/28 97/09/0106

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Veröffentlicht am 28.07.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Die inkriminierten Aussagen des Beamten erweisen sich als vertretbare Werturteile, die insgesamt betrachtet die Schwelle des disziplinär erheblichen Verhaltens im Sinn des § 43 Abs 2 BDG 1979 nicht überschreiten. Dabei ist dem Beamten auch hinsichtlich der Form seiner Kritik nicht eine bereits bedenkliche Wortwahl, die als Beleidigung, Schmähung oder massiver Vorwurf den Rahmen sachlicher Kritik sprengen würde, anzulasten (Hinweis E 4.9.1989, 89/09/0076, E 19.10.1995, 94/09/0024, und E 18.11.1992, 91/12/0261).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997090106.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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