Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Bei der ein Gesamturteil (Gesamtwerturteil) darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber zunächst den Dienstbehörden (§ 87 Abs 1 BDG 1979) und in der Folge den unabhängigen Leistungsfeststellungskommissionen (§ 87 Abs 3 BDG 1979) anvertrauten Akt der Gesamtw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 7(hier: Finanzbeamter) Stammrechtssatz Die Richtigkeit der Leistungsfeststellung kann nicht an der Selbsteinschätzung des Beamten gemessen werden. (Hinweis auf E 6.10.1982, 82/09/0073 und 27.10.1982, 82/09/0090... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Bescheid vom 4. Februar 1980 stellte das Landesgendarmeriekommando für Salzburg fest, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1979 den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Diese Beurteilung stand bis zur neuerlichen Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1985 unverändert i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs3;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;VStG §21;VStG §50;
Rechtssatz: Die Zahl der (gem § 50 VStG verhängten) Organstrafverfügungen kann für die Leistungsfeststellung nicht bestimmend sein, wohl aber der Umstand, daß der Beamte bei Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung ohne Rücksicht auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;VStG §21;VStG §50;
Rechtssatz: Ein Beamter, der von den ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten zur Klärung von durch Weisungen angeblich geschaffenen Widersprüchen, die die Art der Wahrnehmung der von ihm zu besorgenden Aufgaben betre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 86/09/0133 6 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urteil ist de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der Beurteilung nach § 82 Abs 1 BDG 1979 (idF vor der BDG-Novelle 1986/389) sind jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben seines Arbeitsplatzes od... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1988 gemäß § 15 BDG 1979 erfolgten Versetzung in den Ruhestand war er im landesgerichtlichen Gefangenenhaus A tätig. Die letzte Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) des Beschwerdeführers vom 15. März 1973 lautete auf ausgezeichnet. In dem für den Beschwerdefall bedeutsamen Kalenderjahr 1985 war der Beschwerdeführer als Kommandant der Jugendabteilung dies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben. Ein solches Urteil ist der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur in der Richtung zugänglich,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §137;BDG 1977 §46 Abs1 Z1;BDG 1979 §190 Abs3;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der regelmäßige und häufige Kontakt mit (jugendlichen) Strafgefangenen über die Bücherausgabe (Tätigkeit als Referent der Gefangenenhausbibliothek) ist seiner Natur nach offenkundig etwas anderes als der für den geordneten Dienstbetrieb in einer Jugendabteilung erford... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Ausf darüber, daß es nicht rechtswidrig ist, bei geänderter Verwendung die länger als 26 Wochen dauernde (uneingeschränkte) Tätigkeit als Kommandant der Jugendabteilung der Leistungsfeststellung zugrunde zu legen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198609... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: § 56 Abs 1 erster Satz StVG ordnet an, daß "bei der Durchführung aller Maßnahmen des Strafvollzuges eine erzieherische Einwirkung auf die Strafgefangenen anzustreben" ist. Da sich diese Bestimmung auf alle Maßnahmen des Strafvollzuges bezieht, müssen auch alle im Strafvollzug, ein... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §137;BDG 1977 §46 Abs1 Z1;BDG 1979 §190 Abs3;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Wachebeamten im Strafvollzugsbereich, insb in einer Jugendabteilung, erfordert zum überwiegenden Teil Geschick in der Menschenführung und pädagogische Fähigkeiten; dies ergibt sich vor allem aus § 20 und § 5... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten gehört auch die Pflicht zur Anleitung seiner Mitarbeiter nach § 45 Abs 1 BDG 1979, die mit einer Vorbildfunktion des Vorgesetzten Hand in Hand geht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §86;BDG 1979 §87 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird allerdings bei der Beurteilung des inneren Wahrheitsgehaltes der von der Leistungsfeststellungsbehörde herangezogenen Beweismittel auch zu beachten sein, dass der (unmittelbare) Vorgesetzte in der Regel schon auf Grund des gegebenen Nahev... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;
Rechtssatz: Lautet im Vorgesetztenbericht das Gesamtkalkül auf "I" und lässt die Verwendung von Superlativen bei den Einzelkalkülen erkennen, dass der Vorgesetzte auch diesbezüglich zu einem überdurchschnittlichen Kalkül gelangte, bedarf dessen Bewertung durch die Leistungsfeststellungsbehörde als ein lediglich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;BDG 1979 §87 Abs1;DVG 1984 §1;
Rechtssatz: Auf das (mit Bescheid abzuschließende) Leistungsfeststellungsverfahren sind - wie sich aus § 1 DVG ergibt - die Bestimmungen des DVG und des AVG anzuwenden. Es gilt daher im Leistungsfeststellungsverfahren der Grundsatz der freien Beweiswürdigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;
Rechtssatz: Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als er bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) vorgesehen ist; dieser ist also im Leistungsfeststellungsverfahren ein notwendig einzuholendes Beweismittel. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86;BDG 1979 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung (Hinweis E 26.6.1985, 85/09/0056, VwSlg 11811 A/1985), nach der der Antragsteller verfahrensrechtlich verpflichtet ist, alle seine positiven Leistungen hervorzuheben, die ihm geeignet erscheinen, die angestrebte Leistungsfeststellung iSd § 87 Abs 1 Z 1 BDG zu re... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0002 E 31. März 1982 VwSlg 10697 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistungsfeststellung stellt - ebenso wie die Qualifikationsbeschreibung nach der Dienstpragmatik - ein Werturteil dar, das der VwGH nicht auf seine Richtigkeit überprüfen kann. Ein solches Urteil ist der verwaltungsgerichtlichen... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1 impl;BDG 1979 §87 Abs1 impl;LBG Slbg 1980 §18 idF 1985/073;LBG Slbg 1980 §19;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Leistung eines Beamten (hier: Kanzleidirektor), unter Berücksichtigung der Art seiner Tätigkeit kommt nicht der Zahl der zu betreuenden Sachgebiete, sondern dem Anfall bzw. der Zahl der zu bearbeitenden Erl... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs2 Z3;BDG 1979 §86 Abs1 impl;BDG 1979 §87 Abs1 impl;LBG Slbg 1980 §18 idF 1985/073;LBG Slbg 1980 §19;
Rechtssatz: Eine Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet liegt im Rahmen des zu erwartenden Arbeitserfolges. Von einer, in diesem Zusammenhang erheblich über dem zu erwartenden Arbeitserfolg liegenden besonderen Leistung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86;BDG 1979 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung (Hinweis E 26.6.1985, 85/09/0056, VwSlg 11811 A/1985), nach der der Antragsteller verfahrensrechtlich verpflichtet ist, alle seine positiven Leistungen hervorzuheben, die ihm geeignet erscheinen, die angestrebte Leistungsfeststellung iSd § 87 Abs 1 Z 1 BDG zu re... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;
Rechtssatz: Die Anhebung des Leistungskalküls hat besondere Leistungen hinsichtlich sämtlicher Aspekte der vom Beamten geleisteten Arbeiten zur Voraussetzung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090100.X02 Im RIS seit 11.12.2006 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0090 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 31.3.1982 82/09/0002). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0090 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 31.3.1982 82/09/0002). ... mehr lesen...