RS Vwgh 1990/4/5 86/09/0133

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Veröffentlicht am 05.04.1990
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Index

25/02 Strafvollzug
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §45 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs2;
StVG §20;
StVG §56 Abs1;

Rechtssatz

Zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten gehört auch die Pflicht zur Anleitung seiner Mitarbeiter nach § 45 Abs 1 BDG 1979, die mit einer Vorbildfunktion des Vorgesetzten Hand in Hand geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986090133.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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