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25/02 StrafvollzugNorm
BDG 1979 §45 Abs1;Rechtssatz
Zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten gehört auch die Pflicht zur Anleitung seiner Mitarbeiter nach § 45 Abs 1 BDG 1979, die mit einer Vorbildfunktion des Vorgesetzten Hand in Hand geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986090133.X03Im RIS seit
20.11.2000