RS Vwgh 1990/6/25 90/09/0028

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Veröffentlicht am 25.06.1990
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;

Rechtssatz

Bei der ein Gesamturteil (Gesamtwerturteil) darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um einen durch den Gesetzgeber zunächst den Dienstbehörden (§ 87 Abs 1 BDG 1979) und in der Folge den unabhängigen Leistungsfeststellungskommissionen (§ 87 Abs 3 BDG 1979) anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090028.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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