Entscheidungen zu § 87 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-131 von 131

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0161 E 19. Februar 1986 VwSlg 12034 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Verpflichtung, dem Bfr in der "Ermahnung" ein Nachlassen in der Gesamtleistung und nicht nur einzelne Fehler vor Augen zu führen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein Nachschubunteroffizier, dessen Aufgabe in der Verwahrung und der Verwaltung von Nachschubgütern besteht, vernachlässigt seine ihm gestellten Aufgaben dann gröblichst, wenn bei einer Geräteinventur Fehlbestände festgestellt worden sind und bei einer späteren Überprüfung Teile dieser Fehlbestände bzw. nicht zusammengehörige Versorgun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 Z2;BDG 1979 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In einer Ermahnung muss zumindestens ein für die spätere Leistungsfeststellung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten konkret dargelegt werden. (Hinweis auf E vom 16.4.1986, 85/09/0097) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986090022.X04 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung einer Weisung des Vorgesetzten fällt zwar in den Bereich des Disziplinarrechtes, jedoch können daraus Rückschlüsse auf die Gesamtdienstleistung im Rahmen eines Leistungsfeststellungsverfahrens gezogen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986090... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1987

RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0042

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0042

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0042

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0042

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

RS Vwgh 1986/6/18 85/09/0291

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 Z2;BDG 1979 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0097 E 16. April 1986 VwSlg 12107 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz In einer Ermahnung im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen muss zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten dargelegt werden. Die Tatsache häufigerer Inspektionen und die bl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

RS Vwgh 1986/6/18 85/09/0291

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0002 E 31. März 1982 VwSlg 10697 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Leistungsfeststellung stellt - ebenso wie die Qualifikationsbeschreibung nach der Dienstpragmatik - ein Werturteil dar, das der VwGH nicht auf seine Richtigkeit überprüfen kann. Ein solches Urteil ist der verwaltungsgerichtlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

RS Vwgh 1986/6/18 85/09/0291

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 Z2;BDG 1979 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0097 E 16. April 1986 VwSlg 12107 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz In einer Ermahnung im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen muss zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten dargelegt werden. Die Tatsache häufigerer Inspektionen und die bl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

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