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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BDG 1979 §36 Abs1;Rechtssatz
Die Zahl der (gem § 50 VStG verhängten) Organstrafverfügungen kann für die Leistungsfeststellung nicht bestimmend sein, wohl aber der Umstand, daß der Beamte bei Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung ohne Rücksicht auf die Art und Schwere der von ihm wahrgenommenen Verstöße von Verwaltungsvorschriften mit Abmahnung nach § 21 VStG vorgegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986090188.X03Im RIS seit
25.04.1990