RS Vwgh 1990/4/25 86/09/0188

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §36 Abs1;
BDG 1979 §36 Abs3;
BDG 1979 §82 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1;
VStG §21;
VStG §50;

Rechtssatz

Die Zahl der (gem § 50 VStG verhängten) Organstrafverfügungen kann für die Leistungsfeststellung nicht bestimmend sein, wohl aber der Umstand, daß der Beamte bei Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung ohne Rücksicht auf die Art und Schwere der von ihm wahrgenommenen Verstöße von Verwaltungsvorschriften mit Abmahnung nach § 21 VStG vorgegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986090188.X03

Im RIS seit

25.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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