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L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z3;Rechtssatz
Eine Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet liegt im Rahmen des zu erwartenden Arbeitserfolges. Von einer, in diesem Zusammenhang erheblich über dem zu erwartenden Arbeitserfolg liegenden besonderen Leistung kann allenfalls dann gesprochen werden, wenn einer solchen Einarbeitung eine inhaltliche Bedeutung iSd § 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, die u.a. dann vorliegt, wenn die neue Verwendung des Beamten einer lang andauernden und umfangreichen Einarbeitung bedarf) zukäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090019.X02Im RIS seit
06.12.2006