RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0309

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §82;
BDG 1979 §86 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - schon wegen der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen aus § 82 Abs1 BDG 1979 abgeleiteten Beurteilungsmerkmale - nicht nach arithmetischen Regeln aus den Einzelmerkmalen rechnerisch zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090309.X02

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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