Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird allerdings bei der Beurteilung des inneren Wahrheitsgehaltes der von der Leistungsfeststellungsbehörde herangezogenen Beweismittel auch zu beachten sein, dass der (unmittelbare) Vorgesetzte in der Regel schon auf Grund des gegebenen Naheverhältnisses öfter als jeder andere Gelegenheit hat, den Beamten während des Beurteilungszeitraumes in den verschiedensten Situationen kennen zu lernen und er deshalb in besonderer Weise in Stand gesetzt wird, sich ein ausgewogenes Urteil über die Leistungen des Beamten zu bilden, sodass im allg seiner Beurteilung unter diesem Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zukommen wird, sofern der Vorgesetzte nicht - etwa wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder auch Verfeindung mit dem ihm unterstellten Beamten - die gebotene Objektivität vermissen lässt (Hinweis auf E 28.9.1983, 83/09/0091) oder sein Bericht nicht hinreichend erkennen lässt, wie er zum (Gesamt)Werturteil gelangte.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X05Im RIS seit
06.04.2006