Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1977 §137;Rechtssatz
Der regelmäßige und häufige Kontakt mit (jugendlichen) Strafgefangenen über die Bücherausgabe (Tätigkeit als Referent der Gefangenenhausbibliothek) ist seiner Natur nach offenkundig etwas anderes als der für den geordneten Dienstbetrieb in einer Jugendabteilung erforderliche Aufbau eines Mindestmaßes an pädagogischen Kontakten und die Bereitschaft solche herzustellen (Tätigkeit als Justizwachebeamter).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986090133.X04Im RIS seit
20.11.2000