RS Vwgh 1990/4/5 86/09/0133

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Veröffentlicht am 05.04.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1977 §137;
BDG 1977 §46 Abs1 Z1;
BDG 1979 §190 Abs3;
BDG 1979 §87 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs2;

Rechtssatz

Der regelmäßige und häufige Kontakt mit (jugendlichen) Strafgefangenen über die Bücherausgabe (Tätigkeit als Referent der Gefangenenhausbibliothek) ist seiner Natur nach offenkundig etwas anderes als der für den geordneten Dienstbetrieb in einer Jugendabteilung erforderliche Aufbau eines Mindestmaßes an pädagogischen Kontakten und die Bereitschaft solche herzustellen (Tätigkeit als Justizwachebeamter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986090133.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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