RS Vwgh 1988/12/1 88/09/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1988
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §87 Abs1;

Rechtssatz

Die Anhebung des Leistungskalküls hat besondere Leistungen hinsichtlich sämtlicher Aspekte der vom Beamten geleisteten Arbeiten zur Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090100.X02

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten