RS Vwgh 1989/1/19 88/09/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1989
beobachten
merken

Index

L22005 Landesbedienstete Salzburg
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §86 Abs1 impl;
BDG 1979 §87 Abs1 impl;
LBG Slbg 1980 §18 idF 1985/073;
LBG Slbg 1980 §19;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Leistung eines Beamten (hier: Kanzleidirektor), unter Berücksichtigung der Art seiner Tätigkeit kommt nicht der Zahl der zu betreuenden Sachgebiete, sondern dem Anfall bzw. der Zahl der zu bearbeitenden Erledigungen, die sich statistisch erfasst im Ausstoß zeigt, die entscheidendere Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090019.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten