RS Vwgh 1989/12/15 87/09/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
BDG 1979 §87 Abs1;

Rechtssatz

Lautet im Vorgesetztenbericht das Gesamtkalkül auf "I" und lässt die Verwendung von Superlativen bei den Einzelkalkülen erkennen, dass der Vorgesetzte auch diesbezüglich zu einem überdurchschnittlichen Kalkül gelangte, bedarf dessen Bewertung durch die Leistungsfeststellungsbehörde als ein lediglich "Normalleistung" bestätigendes Beweismittel einer näheren Begründung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X08

Im RIS seit

06.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten