RS Vwgh 1997/7/2 93/12/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs3;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
BDG 1979 §45;
B-VG Art20 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0125 E 20. Dezember 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Zu den "dienstlichen Aufgaben" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitsplatz jeweils verbundenen konkreten zur Erfüllung zugewiesenen Aufgaben (hier: eines Abfertigungsbeamten im Zolldienst), sondern auch das mit JEDEM Arbeitsplatz notwendigerweise verbundene Bemühen, mit Kollegen und Vorgesetzten eine korrekte und nach Möglichkeit unbelastete zwischenmenschliche Beziehung anzustreben und aufrechtzuerhalten, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993120122.X02

Im RIS seit

25.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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