Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 7 Stammrechtssatz Resultieren die Konflikte und Spannungen in einer Dienststelle aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten, so besteht im Rahmen der Zuständigkeit die Verpflich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, geboren 1941, steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor seiner (mit 20. August 1990 erfolgten) Suspendierung (im Instanzenzug bestätigt durch den Bescheid der Disziplinaroberkommission vom 30. November 1990) war der Gendarmerieposten H. Nach Aufhebung seiner Suspendierung (Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. März 1993) ist er infolge seiner Versetzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, bezweckt das Disziplinarrecht die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK ("Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §18;GehG 1956 §3 Abs2;RDG §57 Abs1;RDG §66 Abs2;RDG §68;RDG §77 Abs6;
Rechtssatz: Die Grenze für die Möglichkeit, den Beamten zu Dienstleistungen zu verpflichten, liegt jedenfalls dort, wo dessen Dienstfähigkeit endet (Hinweis E 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Z. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. Juli 1993, Zl. 10/104-90 DK 48, eingebrachten Berufung den Beschwerdeführer für schuldig, "1. in einer von ihm verfaßten dienstlichen Meldung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der Rechtmäßigkeit im eigenen Verantwortungsbereich des Beamten gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines öffentlich-rechtlich Bediensteten (Hinweis E 6.9.1995, 95/12/0122). In diesem Rahmen hat jeder Beamte selbstver... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die durch § 43 Abs 2 BDG 1979 gezogene Schranke im Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist durch Vorwürfe gegenüber einem Vorgesetzten betreffend eines "Schürens von Intrigen" und der "Hinterhältigkeit" überschritten. Mit d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Verfahren, daß die (Mitursache) Ursache der Spannungen zwischen dem Beamten und seinem Vorgesetzten in häufigen "Krankenständen" des Beamten zu suchen ist, so stellt die Versetzung für sich allein weder eine adäquate Rechtsfolge einer ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, andererseits an deren Rechtmäßigkeit zu messen. Der Beamte hat zwar - genauso wie jeder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Resultieren die Konflikte und Spannungen in einer Dienststelle aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten, so besteht im Rahmen der Zuständigkeit die Verpflichtung, dies aufzuzeigen; zu versetzen ist der für die unrechtmäßigen ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund eines Bescheides der belangten Behörde vom 11. November 1992 seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; zuletzt war er mit 31. August 1992 der Abteilung II.1 zur Dienstleistung zugewiesen worden. Er hat seit 1992 mehr als 100 Bescheid-... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0222
93/12/0344
93/12/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis ha... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann auch außerdienstliches Verhalten (beispielsweise Trunkenheitsexzesse) als Dienstpflichtverletzung des § 43 Abs 2 BDG 1979 die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben unerläßliche Vertrauensbasis zwischen Beamten und der Bevölkerung zerstören (Hinweis EBZRV, 11 BlgNR 14te GP 85). ... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies folgt aus der mit dem Wortlaut zu vereinbarenden Absicht des Gesetz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall fehlt zwei verwaltungsstrafrechtlich rechtskräftigen Verurteilungen des Beamten wegen ungebührlicher Lärmerregung in seinem Betrieb, die beide Vorfälle am selben Tag betreffen, im Hinblick auf die sonstige verwaltungsstrafrechtlich w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0351 3 Stammrechtssatz Eine Rechtsverletzung, die darin gelegen ist, daß in einem Teil ein Schuldspruch erfolgt ist, obwohl ein Teilfreispruch hätte erfolgen müssen, zieht noch nicht zwingend die Aufhebung des Strafausspruches nach sich. Ausschl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs 2 BDG 1979 das gesamte Verhalten des Beamten einer disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen ist, folgt daraus, daß auf einen zwischen mehreren außerdienstlichen (aber auch dienstlichen) Fehlverhalten bestehenden inneren Zusammenhang auch bei der Beurteilung der disziplinarrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - das sind jene konkreten ihm zur Besorgung übertragenen Aufgaben (besonderer Funktionsbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1993 im Bereich der Bundespolizeidirektion XY, jedenfalls bis 3. November 1992, als Polizeidiensthundeführer tätig. Mit Schreiben vom 26. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die finanzielle Abgeltung von offenen Zeitguthaben (insgesamt 18 Stunden 40 Minuten). Die Dienstbehörde erster Instanz sprach mit Besche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A zum Personenkreis im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG gehört, steht als Sektionschef in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er leitete (im Zeitpunkt der Bescheiderlassung) die Sektion III (Familienangelegenheiten und Haushaltsangelegenheiten) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Aus Anlaß seiner Beförderung in die Dienstklasse IX mit Wirkung vom 1. Juli 1993 war die Leiterzulag... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §26;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, daß der Beamte auf einen Bestandteil des Monatsbezuges verzichtet, der ihm zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes (und den seiner Familie) für die Erfüllung der ihm obliegenden Dienstleistungspflicht (siehe in diesem Zusammenhang ... mehr lesen...