RS Vwgh 1996/3/27 94/12/0303

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
BDG 1979 §180 Abs1;
BDG 1979 §181 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen der Klärung der Frage durch die Dienstbehörde, welche konkret geänderten Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, die den Einsatz des bedingt dienstfähigen Beamten zumutbar erscheinen lassen, trifft den Beamten eine Pflicht, an diesen "Erprobungsversuchen" mitzuwirken (Hinweis E 28.2.1996, 94/12/0109), wobei es nicht von vornherein rechtswidrig ist, diese Mitwirkungspflicht in der Form der Aufforderung zum Dienstantritt zu aktualisieren.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120303.X05

Im RIS seit

31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten