Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten sind im G... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1
(hier: Leiterzulage) Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte un... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1;GehG 1956 §20c Abs3;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Aus § 20c Abs 1 GehG ergibt sich eindeutig, daß als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung 40 Jahre treue Dienste gefordert sind. Die Regelung des § 20 c Abs 3 GehG stellt nur eine Begünstigung für j... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;GehG 1956 §20c;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Urkundenfälschung gemäß § 223 Abs 2 StGB unter Ausnützung einer Amtsstellung iSd § 313 StGB ist im Postbereich eine Verfehlung, für die die Disziplinarstrafe der Entlassung angemesse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt am Aö. Krankenhaus in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt. Mit Schreiben vom 9. August 1991 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm erbrachten Mehrdienstleistungen gemäß den im Bescheid vom 14. September 1972 angeführten Gesetzen abzugelten. Von der Magistratsdirektion der Stadt erging daraufhin mit Datum vom 30. September 1991 folgende Erledigung: "Ihr Antrag vom 9.8.1991 in dem Sie unter Bezug auf den B... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1
(hier: Mehrdienstleistungsentschädigung) Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Gendarmerieposten. Mit dem angefochtenen Bescheid leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren ein. Der Beschwerdeführer wird beschuldigt, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitraum war er als Kraftfahroffizier und "S 2" beim Baon X tätig. In der Zeit vom 15. Jänner bis 2. Februar 1990 wurden Teile des Baon X zur Schießausbildung auf den Truppenübungsplatz A verlegt. Für den jeweiligen Heimtransport der Wehrpflichtigen vom Truppenübungsplatz A. bzw. umgekehrt an den Wochenenden war die Durchführung dieser Truppentransporte von der zu... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für den Eintritt der in § 44 Abs 3 BDG 1979 vorgesehenen Rechtsfolge (Aussetzung der Befolgungspflicht bis zur schriftlichen Erteilung der Weisung durch den Vorgesetzten) ist, erstens daß es sich bei der erteilten Weis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch den Beamten in Frage zu stellen. Es kommt weder ... mehr lesen...
Der am 28. Jänner 1955 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien im Dienst. Auf Grund einer von der Gefangenenhausdirektion erstatteten Anzeige wurde gegen den Beschwerdeführer mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (DK) vom 9. September 1993 gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1.) am 14. April 1993 unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben sei und ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der sonstigen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung, die mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden DK) vom 29. September 1993 aufgehoben wurde, war er bei der V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpflichten des § 43 Abs 1 BDG 1979 aus (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0002)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: Eine wahrheitswidrige Meldung eines Beamten über den Grund seiner anhaltenden Dienstverhinderung stellt schon wegen der bewußt falschen Information des Dienstgebers einen Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 43 Abs 1 BDG 1979 dar. European Case Law... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; hinsichtlich des weiteren Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/12/0060, betreffend eine Dienstzuteilung der Beschwerdeführerin, verwiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 38 BDG 1979 mit Wirkung vom 1. Mai 1994 der Justizanstalt H zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. Zur Begründung: führ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die bei Dienstantritt "vorgefundene Praxis" kann Rechtswidrigkeiten im Vorgehen eines Beamten keinesfalls rechtfertigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120127.X04 Im RIS seit 23.11.2001 Zuletzt akt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei dem der Beschwerdeführer unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an das Bundesministerium für Inneres folgende anonyme Sachverhaltsdarstellung bekannt gemacht: "Am 24. oder 25... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §10;StGB §3;
Rechtssatz: Wird festgestellt, daß die Tat (Unterlassung) eines Beamten objektiv einer von ihm zu beachtenden Dienstpflicht widerspricht, so kann grundsätzlich deren Rechtswidrigkeit angenommen werden. Ergeben sich aber aus dem Sachverhalt Anhaltspunkte für das Vorlieg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nicht jede Verletzung der im § 43 Abs 1 BDG 1979 auferlegten Dienstpflicht muß bereits einen Verstoß nach § 43 Abs 2 BDG 1979 bedeuten. Ein gleichzeitiger Verstoß gegen beide Vorschriften wird nur dann in Betracht kommen, wenn eine auf die konkreten Dienstpflichten des Beamten bezogene nicht ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: § 105 BDG 1979 verweist hinsichtlich allgemeiner verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf das AVG. Dementgegen enthält das im BDG 1979 geregelte Disziplinarrecht, was allgemeine materiell-rechtliche Regelungen betrifft, weder selbst entsprechende Normen, noch einen klaren Verweis auf den "Allgem... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Bei den im § 43 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 geregelten Dienstpflichten handelt es sich um allgemeine Dienstpflichten, die grundsätzlich subsidiär zu den konkreten Dienstpflichten zu sehen sind. Die allgemeinen Dienstpflichten bilden gleichsam den Rahmen für disziplinär relevantes Verhalten und greifen nur dort,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt am Aö. Krankenhaus Krems in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau. Mit Schreiben vom 5. August 1991 beantragte der Beschwerdeführer, bescheidmäßig darüber abzusprechen, ob er für geleistete Nachtdienste nach der für ihn geltenden NÖ Gemeindebeamtendienstordnung (GBDO) Anspruch auf eine Abgeltung habe. Von der Magistratsdirektion der Stadt Krems erging daraufhin mit Datum vom 30. September 1991 folge... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zu dem im Beschwerdefall maßgebenden Zeitpunkt Leiter der Geschäftsabteilung 9 des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien. Mit Disziplinarerkenntnis vom 28. Jänner 1992 erkannte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (kurz DK) den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Geschäftsabteilungsleiter des Arbeits- und Sozialgerichts W. 1. am 13. August 1991 einer am Amtstag vo... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;Geo §171;Geo §436;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 436 Geo ist abzuleiten, daß jene Abteilung, bei der der Akt anhängig ist, war (dies trifft im Beschwerdefall zu) oder anhängig sein könnte, zur Erledigung des Ersuchens um Übersendung eines Aktes zuständig ist, wenn sich der Akt bei ihr befindet. Daran ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/02 Gerichtsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;B-VG Art20 Abs1;Geo §171;Geo §436;
Rechtssatz: Die Unterlassung einer ordnungsgemäßen Führung des Aktenlagers, die zur Beibehaltung der Zuständigkeit des beschuldigten Beamten zur weiteren Bearbeitung von Ersuchen betreffen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Nach seinen eigenen Angaben in der vorliegenden Beschwerde ist im Zusammenhang mit einem Sexartikelhandel seiner Gattin der Verdacht von Verstößen gegen das Pornographiegesetz entstanden. Es sei diesbezüglich ein Strafverfahren sowohl gegen die Gattin des Beschwerdeführers wie auch gegen ihn selbst anhängig... mehr lesen...
Index: 41/06 Pornographie63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;PornG 1950 §1;
Rechtssatz: Daß der verbotene Handel mit "harter Pornographie" eine Rechtsverletzung darstellt und geeignet ist, den Verdacht des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben eines Beamten des Gehobenen Dienstes zu begründ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn/Stabskompanie. In der Zeit vom 25. Februar bis 29. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie in Wien dienstzugeteilt. Dienstbeginn war von Montag bis Freitag 7.30 Uhr, Dienstende von Montag bis Donnerstag 16.00 Uhr und am Freitag um 14.30 Uhr. Der Beschwerdeführer behielt in diesem Zeitraum seinen Wohnsitz in N. Nach dem inso... mehr lesen...