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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035Rechtssatz
Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Universitätsprofessoren, nämlich die Einhaltung eines absolut korrekten und zuverlässigen Lehr- und Prüfungsbetriebes. Der Verdacht anderer als objektiver Kalküle bei der Benotung, berufsgefährdende Vernachlässigung der wissenschaftlichen Führungsaufgaben und Betreuungspflichten, den Lehrbetrieb beeinträchtigende unentschuldigte Abwesenheiten und Beeinträchtigung der Freiheit der Lehre sind Vorwürfe, die ihrer "Art" nach derart sind, dass sie geeignet erscheinen, sowohl die Interessen der Universität als auch das Betriebsklima und damit wesentliche Dienstinteressen zu gefährden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003090034.X03Im RIS seit
20.10.2004Zuletzt aktualisiert am
13.05.2010