RS Vwgh 2004/9/15 2003/09/0034

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035

Rechtssatz

Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Universitätsprofessoren, nämlich die Einhaltung eines absolut korrekten und zuverlässigen Lehr- und Prüfungsbetriebes. Der Verdacht anderer als objektiver Kalküle bei der Benotung, berufsgefährdende Vernachlässigung der wissenschaftlichen Führungsaufgaben und Betreuungspflichten, den Lehrbetrieb beeinträchtigende unentschuldigte Abwesenheiten und Beeinträchtigung der Freiheit der Lehre sind Vorwürfe, die ihrer "Art" nach derart sind, dass sie geeignet erscheinen, sowohl die Interessen der Universität als auch das Betriebsklima und damit wesentliche Dienstinteressen zu gefährden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090034.X03

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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