Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Suspendierung nennt § 112 Abs. 1 BDG 1979, wonach die Suspendierung auszusprechen ist, wenn - außer dem hier nicht vorliegenden Fall der Verhängung der Untersuchungshaft - durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzun... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und für die Dauer der Suspendierung die Kürzung seines Monatsbezuges auf zwei Drittel verfügt. § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "(2) Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Int... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs5;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Suspendierung - Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und für die Dauer der Suspendierung die Kürzung seines Monatsbezuges auf zwei Drittel verfügt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Der im Jahr 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vor seiner Suspendierung im Bereich des Finanzamtes Innsbruck als Betriebsprüfer und Gruppenleiterstellvertreter tätig. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Dieser Bescheid wurde im Wesentlichen dam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0105 E 24. Mai 1995 RS 4(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Es stellt einen Begründungsmangel dar, wenn sich weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: des (erstinstanzlichen) Suspendierungsbescheides entnehmen läßt, auf Gr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 118 Abs. 1 BDG 1979 vorliegen (Hinweis E vom 24.5.1995, Zl. 94/09/0105). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 4 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 2(hier ohne dritten Satz) Stammrechtssatz Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen, um ihn/sie vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetztes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Handlungen war die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos, wo er als Ermittlungsbereichsleiter (Diebstahl) tätig war. Mit Disziplinaranzeige des Landesgendarmeriekommando - Kriminalabteilung vom 6. August 2004 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 3. August 2004 gegen 8.45 Uhr in der Werkzeug... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Dass die detaillierten Angaben des Beamten trotz seiner während der einstündigen Vernehmung aufgetretenen Unpässlichkeit, die auch am Ende des mit ihm aufgenommenen Protokolls vermerkt wurde, inhaltlich unrichtig gewesen seien, behauptet der Beamte in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Suspendierungsbescheid nicht, sondern macht - ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die im § 43 Abs. 2 BDG 1979 verwendeten Worte "in seinem gesamten Verhalten" machen deutlich, dass sich diese Vorschrift nicht nur auf das Verhalten im Dienst bezieht, sondern auch auf außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen können. Es kann daher auch ein außerdienstli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0038 E 22. Juni 2005 RS 1 Stammrechtssatz Eine Suspendierung ist unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig ist, das heißt auf der Hand liegt, dass die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens vorliegen (Hinweis E 28.10.2004, Zl. 2002/09/0212). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Der Beamte war im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tathandlungen (Ladendiebstahl) Ermittlungsbereichsleiter der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos - Diebstahl. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte daher - neben Führungsaufgaben - auch das Hintanhalten und/oder Verfolgen jener Art von Delikte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die Suspendierung ist eine vorläufige Maßnahme, die lediglich im Verdachtsbereich und vor abschließender Klärung der Frage des Vorliegens der Dienstpflichtverletzung im Disziplinarverfahren zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu treffen ist. Liegt eine ihrer Art nach schwer wiegende Dienstpflich... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Gesamtschalterdienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. ad I.) Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 24. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und die Kürzung des Monatsbezuges - unter Ausschluss der Kinderzulage - auf zwei Drittel verfügt. In der Begründung: führte die Behörde ua. aus, der Erhebungsdienst (ED) der Öst. Po... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0065
Rechtssatz: Die
Begründung: zu der im Beschwerdefall ausgesprochenen und in der Folge aufrecht erhaltenen Suspendierung bezieht sich auf alle jene Dienstpflichtverletzungen des Beamten, die schließlich auch zum Ausspruch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 2
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreich... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz erließ gegenüber dem Imker A.R. folgenden nach der Aktenlage rechtskräftigen Bescheid vom 8. August 1997: "I. Spruch: 1: Gemäß § 6 (1) des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988, wird Ihr Bienenstand in G. gesperrt. Aus dem gesperrten Standort dürfen Bienenvölker, Schwärme und Königinnen nicht weggebracht werden.
Spruch: 2: Gemäß § 7 (2) des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988, wird die Tötung und schadlose Beseitigung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AHG 1949 §11;BDG 1979 §112 Abs1;B-VG Art131 Abs2;VwGG §64;VwGG §65;VwGG §70; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0032 E 19. Mai 1993 RS 2 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen, die für Bescheidbeschwerden gegeben sein müssen, nämlich insbeso... mehr lesen...
Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist zur Zl. 33 Cg 18/03i ein Rechtsstreit zwischen GrInsp. B als Kläger und dem Bund ("Republik Österreich") anhängig, in welchem der Kläger von der beklagten Partei aus dem Titel der Amtshaftung die Bezahlung eines Betrages von EUR 912,97 samt Anhang mit der Begründung: begehrt, ihm sei in dieser Höhe ein Schaden infolge Verdienstentganges durch die vom Bezirksgendarmeriekommando Wien-Umgebung am 19. Dezember 2001 ausgesprochene vorläufige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 43 Abs. 2 BDG 1979 enthaltene Begriff "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben" bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw. nach dem Willen des Gesetzgebers genie... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine Suspendierung ist unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig ist, das heißt auf der Hand liegt, dass die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens vorliegen (Hinweis E 28.10.2004, Zl. 2002/09/0212). Dies wäre etwa bei inzwischen eingetretener Verjähru... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG vom Dienst suspendiert. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus: "Indem d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Angehörige von Wachkörpern (deren Aufgaben unter anderem darin bestehen, die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen zu verhindern bzw. verurteilte Straftäter zu bewachen), welche Suchtmittel konsumieren und solcher Art selbst gerichtlich strafbare Taten begehen, verletzen das Ansehen dieser Wachkörper und wesentlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;SMG 1997 §27 Abs1;SMG 1997 §35 Abs1;
Rechtssatz: Die vorläufige, für eine Probezeit von zwei Jahren gemäß § 35 Abs. 1 SMG 1997 erfolgte Zurücklegung der gegen den Beamten wegen § 27 Abs. 1 SMG 1997 erstatteten Anzeige durch die Staatsanwaltschaft hat keine Auswirkung auf die gemäß § 112 Abs. 1 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Der Hinweis des Beamten, er befände sich im Krankenstand, kann an der Notwendigkeit der Suspendierung nichts ändern. Einerseits ist die Suspendierung trotz Krankenstand zulässig (Hinweis E 24.5.1995, Zl. 93/09/0024), andererseits handelt es sich bei der Suspendierung um eine sichernde Maßnahme der Die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Revierinspektor dem Bezirksgendarmeriekommando Baden zugeteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13. Jänner 2000 verfügte das Bezirksgendarmeriekommando Baden gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers vom Dienst. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Ve... mehr lesen...
Beim Landesgericht Wiener Neustadt ist zur Zl. 26 Cg 9/02g ein Rechtsstreit zwischen R.T. als Kläger und dem Bund ("Republik Österreich") anhängig, in welchem der Kläger von der beklagten Partei aus dem Titel der Amtshaftung die Bezahlung eines Betrages von EUR 1.994,34 samt Anhang mit der Begründung: begehrt, ihm sei ein Schaden wegen eines Verdienstentganges in dieser Höhe durch seine von dem Bezirksgendarmeriekommando Baden mit Bescheid vom 13. Jänner 2000 ausgesprochene vorläufige ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid vom 1. April 2004 verfügte die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung des Mitbeteiligten, der als Postoberoffizial seinen Dienst auf der Zustellbasis R versah, weil dieser im Verdacht stehe, diverse Manipulationen an rekommandierten Postsendungen vorgenommen zu haben. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesminist... mehr lesen...