Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist etwa eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarve... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Bundes-Personalvertretungsgesetz enthält keine Ermächtigung für die Personalvertreter, regelmäßige Geldleistungen im Hinblick auf die Bereitschaft für die Beschaffung von Informationen aus der Polizeiarbeit in Empfang zu nehmen. Im RIS seit 04.06.2004 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 2 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 4
Hier mit dem Zusatz: Hinsichtlich der vorgeworfenen unbefugten
Stellung von EKIS-Anfragen wird auf das E vom 4. April 2001, Zl.
99/09/0101, verwiesen. Stammrechtssatz Die dem Sicherheitswachebeamten im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen erforderten die Maßn... mehr lesen...
Der im Jahr 1974 geborene Beschwerdeführer steht als Aspirant (Gendarmerieschüler) in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat seit März 1999 bis zu seiner Suspendierung in der Schulabteilung beim Landesgendarmeriekommando für Steiermark seinen Dienst versehen. Mit Bescheid vom 3. August 2000 verfügte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gemäß § 112 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) mit sofortiger Wirkung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, ein Aspirant (Gendarmerieschüler), ist gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 zur Vertrauenswahrung in seinem gesamten Verhalten - also auch in seinem Verhalten außer Dienst - verpflichtet. Allein mit dem Hinweis darauf, dass seine Auseinandersetzung mit einer Aspirantin ausschließlich "im p... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - als Vorstand des Instituts X der Y-Fakultät der Universität Innsbruck - gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Die belangte Behörde stützte diese Suspendierung auf den - in ihrer neuerlichen Disziplinaranzeige vom 13. November 2002 dargelegten - Verdacht, dass der Beschwerdeführer nunmehr seine Vorlesungen "nicht einmal mehr vierzehntägig abhält". Eine weitere Belassu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 2001 suspendierte die Disziplinarbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin, eine Landeslehrerin, vom Dienst. Dies wurde folgendermaßen begründet: "VOLn P steht im Verdacht: 1. der Schülerin IK mit einem Heft ins Gesicht geschlagen, 2. sie an den Haaren gezogen und 3. ihr mit der Faust auf eine Hand geschlagen zu haben, welche die Schülerin zuvor flach auf den Tisch legen musste, 4. der Schülerin DS Strafaufgaben erteilt und 5. sie beschimpft zu haben,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Suspendierung ist ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt. Es braucht daher nicht nachgewi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in dem Bedürfnis, noch vor der Klärung der Frage des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung in der abschließenden Entscheidung über die angemessene Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar können im Hinblick auf die Funktion der Suspendierung an die in der
Begründung: eines die Suspendierung verfügenden Bescheides darzulegenden Tatsachen, die den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt we... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0045 B 30. Juni 1994 RS 1 Stammrechtssatz Bei der von der Dienstbehörde gemäß § 112 Abs 1 BDG 1979 verfügten vorläufigen Suspendierung handelt es sich nicht um einen Akt der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die Suspendierung eines Beamten gehört in die Reihe jener vorläufigen Maßnahmen, die in zahlreichen Verfahrensgesetzen vorgesehen sind, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst auf Grund des im Allgemeinen einen längeren Zeitraum beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol. Mit Bescheid vom 13. Dezember 2000 sprach die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres - Senat 44 mit sofortiger Wirkung die Suspendierung des Beschwerdeführers vom Dienst gemäß § 112 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) aus. Gleichzeitig wurde die "mit de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs2 impl;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §123 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 3(hier: ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Suspendierung eines Beamten gehört in die Reihe jener vorläufigen Maßnahmen, die in zahlreichen Verfahrensgesetzen vor... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs2 impl;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Suspendierung ist ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt. Es braucht daher nicht n... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in dem Bedürfnis, noch vor der Klärung der Frage des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung in der abschließenden Entscheidung über die angemessene Disziplinarstrafe des Beamten eine... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof (zur hg. Zl. 2002/09/0184) angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - als Vorstand eines Instituts einer Fakultät der Universität Innsbruck - gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Die belangte Behörde stütze diese Suspendierung auf den - in ihrer neuerlichen Disziplinaranzeige vom 13. November 2002 dargelegten - Verdacht, dass der Beschwerdeführer nunmehr seine Vorlesungen "nicht einmal mehr vierzehntägig abh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - vorläufige Supendierung - Der Beschwerdeführer ist Vorstand eines Institutes an einer Universität und wurde von der belangten Behörde gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Die belangte Behörde stützte diese Suspendierung auf den Verdacht, dass der Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - vorläufige Supendierung - Der Beschwerdeführer ist Vorstand eines Institutes an einer Universität und wurde von der belangten Behörde gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Die belangte Behörde stützte diese Suspendierung auf den Verdacht, dass der Beschw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zur Zustellung des seine Entlassung nach § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 bestätigenden Bescheides der belangten Behörde vom 13. Juni 2000, Zl. 9/11-DOK/10, die am 4. Juli 2000 erfolgte, als Ministerialrat im Rechnungshof (RH) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine gegen die Entlassung erhobenen Beschwerden bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts blieben erfolglos (vgl. insbesondere das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2001, Zl. 200... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;B-VG Art126 Satz2;
Rechtssatz: Soweit Art. 126 Satz 2 B-VG objektivrechtlich der Sicherung der korrekten Aufgabenerfüllung des Rechnungshofes dient, trägt er auch dem Umstand Rechnung, dass die Tätigkeit des Rechnungshofes (und damit auch seiner Organwalter) schon auf Grund der Stellen, für die seine Berichte best... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Beim Tatbestand der Gefährdung des Amtsansehens im Sinn des § 112 Abs. 1 BDG 1979, die für sich allein eine Suspendierung rechtfertigt, tritt der Gedanke der Verhinderung künftiger Dienstpflichtverletzungen in den Hintergrund (so zutreffend Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Auflage, Seite 377). Maßgebender Zweck ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 3
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Suspendierung eines Beamten gehört in die Reihe jener vorläufigen Maßnahmen, die in zahlreichen Verfahrensgesetzen vorgesehen sind, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0006 E 18. März 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in dem Bedürfnis, noch vor der Klärung der Frage des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung in der abschließenden Entscheidung über die angemessene Disziplinarstrafe des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter der Finanzverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Behörde erster Instanz erstattete mit Schreiben vom 11. September 1998 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige insbesondere wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Steuerfall "C GmbH" an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen und teilte mit, dass sie am 9. September 1998 eine diesbezüglic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0107 E 18. Jänner 1990 VwSlg 13101 A/1990 RS 4(hier betreffend das BDG 1979) Stammrechtssatz Die Verfügung der Suspendierung setzt den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraus, die wegen "ihrer Art" das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet. Es können dah... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0008 E 5. April 1990 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 112 Abs 1 BDG 1979) im Verdachtsbereich für die Verfügung der vorläufigen Suspendierung kommt es darauf, ob und inwieweit die Dienstpflichtverletzungen i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §125a Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die
Begründung: zu der im gegenständlichen Fall uno actu mit der Entlassung ausgesprochenen Suspendierung bezieht sich auf alle jene Dienstpflichtverletzungen des Beschwerdeführers, die zum Ausspruch seiner Entlassung geführt haben: Der für die Suspendierung bloß erforderliche "Verdacht" ist in ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war vor Ausspruch der vorläufigen Suspendierung Kommandant der Verkehrsabteilung Z. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 7. September 2000 sprach die belangte Behörde mit sofortiger Wirkung die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers vom Dienst gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) aus. Nach der Begründ... mehr lesen...