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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 4Stammrechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 16. 10. 2001, 2001/09/0111, m.w.N., ergangen zum - mit § 112 Abs. 1 BDG 1979 weitgehend inhaltsgleichen - § 80 Abs. 1 LDG 1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003090002.X03Im RIS seit
14.06.2006Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010