Entscheidungen zu § 112 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 364

TE Vwgh Beschluss 2004/10/28 2004/09/0045

Der Beschwerdeführer steht als ordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist die Johannes Kepler Universität Linz. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Johannes Kepler Universität Linz vom 22. März 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1BDG 1979 §92 Abs1 Z4 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 2 Stammrechtssatz Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1BDG 1979 §118 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 3 Stammrechtssatz Eine (vorläufige) Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AHG 1949 §11 Abs1AVG §58 Abs2AVG §60BDG 1979 §112 Abs1StGB §302VwGG §67 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004
Rechtssatz: Zwar enthält der Bescheid des Bezirksgendarmeriekommandos durcha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Suspendierung stellt - ebenso wie die nach denselben inhaltlichen Vorschriften zu verfügende vorläufige Suspendierung - als sichernde, bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung in ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tats... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2004/09/0140

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs1;BDG 1979 §103 Abs2;BDG 1979 §103 Abs3;BDG 1979 §103 Abs4;BDG 1979 §106;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs2;BDG 1979 §112 Abs3;B-VG Art131 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Disziplinaranwalt hat in Verfahren betreffend Suspendierung kein Beschwerderecht nach § 103 Abs. 4 BDG 1979 (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/15 2003/09/0034

Beide Beschwerdeführer stehen als Universitätslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Die Erstbeschwerdeführerin ist außerordentliche Universitätsprofessorin und war bis zu ihrer Suspendierung Stellvertreterin des Institutsleiters (des Zweitbeschwerdeführers) am Institut X an der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Zweitbeschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und war bis zu seiner Suspendierung Leiter des Instituts X an der Karl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.2004

RS Vwgh 2004/9/15 2003/09/0034

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Zwar hat die Dienstbehörde im Sinne des § 112 Abs. 1 BDG die vorläufige Suspendierung bei Vorliegen der Voraussetzungen zu verfügen, es bleibt aber jedenfalls der Disziplinarkommission (bzw. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2004

RS Vwgh 2004/9/15 2003/09/0034

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Univers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2004

RS Vwgh 2004/9/15 2003/09/0034

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen rechtfertigen eine Suspendierung ebenso wie weniger schwerwiegende, die dennoch geeignet sind, das Ansehen des Amtes oder dienstliche Interessen zu gefährden. Keinesfall... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/29 2001/09/0087

Der im Jahr 1956 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter tätig. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 vorläufig vom Dienst suspendiert.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/29 2001/09/0086

Der im Jahr 1967 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter tätig. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 vorläufig vom Dienst suspendiert.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/29 2001/09/0090

Der im Jahr 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter tätig. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 vorläufig vom Dienst suspendiert.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/29 2001/09/0089

Der im Jahr 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter tätig. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 vorläufig vom Dienst suspendiert.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/29 2001/09/0088

Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Kriminalbeamter tätig. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 31. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. Nr. 333, mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 vorläufig vom Dienst suspendiert. Begrün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0090

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist etwa eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 2 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 4 Stammrechtssatz Die dem Sicherheitswachebeamten im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen erforderten die Maßnahme der Suspendierung, weil sie den gravierenden Vorwurf der Entgegennahme von regelmäßigen Geldleistungen zugleich mit der Bereitschaft zur Beschaffu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0089

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 2 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;PVG 1967 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 3 Stammrechtssatz Das Bundes-Personalvertretungsgesetz enthält keine Ermächtigung für die Personalvertreter, regelmäßige Geldleistungen im Hinblick auf die Bereitschaft für die Beschaffung von Informationen aus der Polizeiarbeit in Empfang zu n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS VwGH Erkenntnis 2004/04/29 2001/09/0086

Rechtssatz: Die dem Sicherheitswachebeamten im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen erforderten die Maßnahme der Suspendierung, weil sie den gravierenden Vorwurf der Entgegennahme von regelmäßigen Geldleistungen zugleich mit der Bereitschaft zur Beschaffung und Weiterleitung von Informationen aus der Polizeiarbeit und die tatsächliche Beschaffung von derartigen Informationen und deren Herausgabe an Außenstehende im Rahmen eines organisierten Zusammenwirkens von mehr... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist etwa eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;PVG 1967 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 3 Stammrechtssatz Das Bundes-Personalvertretungsgesetz enthält keine Ermächtigung für die Personalvertreter, regelmäßige Geldleistungen im Hinblick auf die Bereitschaft für die Beschaffung von Informationen aus der Polizeiarbeit in Empfang zu n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0089

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 4 Stammrechtssatz Die dem Sicherheitswachebeamten im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen erforderten die Maßnahme der Suspendierung, weil sie den gravierenden Vorwurf der Entgegennahme von regelmäßigen Geldleistungen zugleich mit der Bereitschaft zur Beschaffu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0090

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Die dem Sicherheitswachebeamten im Verdachtsbereich zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen ließen die Maßnahme der Suspendierung als gerechtfertigt erscheinen, weil sie den gravierenden Vorwurf der Entgegennahme von regelmäßigen Geldleistungen zugleich mit der Bereitschaft zur Beschaffung und Weiterleitung von Informationen aus der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0087

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist etwa eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

RS VwGH Erkenntnis 2004/04/29 2001/09/0086

Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E 10.3.1999, Zl. 97/09/0093, und 16.10.2001, Zl. 2001/09/0111, mit ausführlichen weiteren Nachweisen). Im RIS seit 04.06.2004 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.04.2004

RS VwGH Erkenntnis 2004/04/29 2001/09/0086

Rechtssatz: Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist etwa eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens vorliegen (Hinweis E 24.5.1995, Zl. 94/09/0105). Im RIS seit 04.06.2004 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.04.2004

RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0090

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 2 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2004

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