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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Angehörige von Wachkörpern (deren Aufgaben unter anderem darin bestehen, die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen zu verhindern bzw. verurteilte Straftäter zu bewachen), welche Suchtmittel konsumieren und solcher Art selbst gerichtlich strafbare Taten begehen, verletzen das Ansehen dieser Wachkörper und wesentliche Interessen des Dienstes.
(Hier: Gerade die "beruflich angespannte Situation und die damit verbundene psychische Belastung", auf welche der Beamte seine Taten zurückführt, bestünde weiter, würde der Beamte im Dienst belassen, sodass sich aus dem Vorbringen des Beamten die Gefahr des weiteren Suchtmittelkonsums bei Belassung im Dienst ergibt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005090052.X01Im RIS seit
27.06.2005