Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0065Rechtssatz
Die Begründung zu der im Beschwerdefall ausgesprochenen und in der Folge aufrecht erhaltenen Suspendierung bezieht sich auf alle jene Dienstpflichtverletzungen des Beamten, die schließlich auch zum Ausspruch seiner Entlassung geführt haben. Der für die Suspendierung bloß erforderliche "Verdacht" ist in einem solchen Fall als "besonders verdichtet" zu bezeichnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005090040.X02Im RIS seit
08.01.2006