RS Vwgh 2005/11/23 2005/09/0040

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Veröffentlicht am 23.11.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0065

Rechtssatz

Die Begründung zu der im Beschwerdefall ausgesprochenen und in der Folge aufrecht erhaltenen Suspendierung bezieht sich auf alle jene Dienstpflichtverletzungen des Beamten, die schließlich auch zum Ausspruch seiner Entlassung geführt haben. Der für die Suspendierung bloß erforderliche "Verdacht" ist in einem solchen Fall als "besonders verdichtet" zu bezeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005090040.X02

Im RIS seit

08.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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