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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Die vorläufige, für eine Probezeit von zwei Jahren gemäß § 35 Abs. 1 SMG 1997 erfolgte Zurücklegung der gegen den Beamten wegen § 27 Abs. 1 SMG 1997 erstatteten Anzeige durch die Staatsanwaltschaft hat keine Auswirkung auf die gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorzunehmende Wertung des Verhaltens des Beamten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005090052.X03Im RIS seit
27.06.2005