Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 12 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft am 27. März 1994 - einem Sonntag - beschäftigt wurden. Er habe dadurch 12 Übertretungen nach § 27 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes begangen. Über ihn wurden 12 Geldstrafen zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;AZG §28 Abs1;KJBG 1987 §30;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Dem Arbeitgeber fällt die Unterlassung der Einrichtung oder Dartuung eines Kontrollsystems iZm Übertretungen arbeitsrechtlicher Bestimmungen nur dann zur Last, wenn sich tatsächlich Verstöße ereignet haben und diese Verstöße durch das Kontrollsystem hätten verhinde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Dezember 1990 36 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden in näher umschriebenem Ausmaß überschritten hätten und 11 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft nach Beendig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 1. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als Geschäftsführer, einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß Arbeitnehmer wie folgt beschäftigt worden seien: "1.) J. B. Tag Arbeitszeit Tagesarbeitszeit 26.06.1991 04.54 - 09.00 Uhr 09.15 - 12.00 Uhr ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. September 1993 gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. April 1993, mit welchem gegen den Beschwerdeführer wegen insgesamt 25 Übertretungen des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz Geldstrafen im Gesamtausmaß von S 75.000,-- verhängt worden waren, abgewiesen. Die mit Schriftsatz vom 3. September 1993 erhobene Beruf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §10;AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §9;B-VG Art18 Abs1;KJBG 1987 §14;MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Wenn - wie im Falle des § 28 Abs 1 AZG vor der Nov 1994/446 - auf Vorschriften eines Gesetzes oder einer Verordnung verwiesen wird, kommen als Übertretungsnormen nur solche in Betra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AZG §20 Abs1 litb;AZG §28 Abs1;AZG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/18/0482 2 Stammrechtssatz Beruft sich der Arbeitgeber auf die Verwirklichung eines der im § 20 AZG normierten Tatbestände, so obliegt es ihm, im Verwaltungsverfahren diesbezüglich konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1993 §11 Abs3;AZG §28 Abs1;VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/27 94/02/0407 2 Stammrechtssatz In Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes kommt dem Arbeitsinspektorat ein Berufungsrecht zu, sodaß die Frist des § 51 Abs 7 VStG nicht zum Tragen kommt (Hinweis E 12.8.1994, 94/02/0168). ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. November 1993, Zl. 91/19/0075, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde aufgrund der vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gemäß § 9 Abs. 2 ArbIG 1974 erhobenen Beschwerde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. Februar 1991, mit dem das gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer geführte Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes eing... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß drei namentlich genannte Arbeitnehmer (Lenker) dieser Gesellschaft zu im einzelnen bezeichneten Zeiten zwischen März und Juni 1990 die höchstzulässige Einsatzzeit von 14 Stunden und die höchstzulässige Lenkzeit von acht Stunden im näher umschrieben... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 11. November 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Bevollmächtigter des Arbeitgebers Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, Bezirksstelle Deutschlandsberg, in seiner Eigenschaft als Bezirksrettungskommandant und Bezirkssekretär nicht dafür Sorge getragen, daß an näher bezeichneten Tagen im Februar und März 1992 durch sechs namentlich genannte Arbeitnehmer die Höchstgrenze der t... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;KJBG 1987 §30;Nachtarbeit der Frauen 1969;
Rechtssatz: In Ansehung der Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften hat der Arbeitgeber ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüber hinaus alle sonstigen im konkreten Betrieb möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhalt... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;
Rechtssatz: Bevollmächtigter iSd § 28 Abs 1 AZG ist eine Person, die mit ihrem EINVERSTÄNDNIS vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den ensprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wird. Die Zuständigkeit eines Arbeitnehmers f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 4 Zusatz: Die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung ist erfor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0081 E 13. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Bestellung eines Bevollmächtigten nach § 28 Abs 1 AZG müssen nicht die strengen Voraussetzungen des § 9 Abs 4 VStG (zB die nachweisliche Zustimmung des Beauftragten) eingehalten werden und besteht demnach ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091
Rechtssatz: Es ist am Besch gelegen, konkret in jedem Einzelfall darzutun, wie es TROTZ angeblich ordnungsgemäßer Disposition und Kontrolle zu den Verstößen gegen das AZG kommen konnte. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 5. Oktober 1994 war der Mitbeteiligte schuldig erkannt worden, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer in Graz gelegenen Filiale eines Handelsunternehmens (einer Gesellschaft m.b.H.) mit dem Sitz im 23. Wiener Gemeindebezirk im Zeitraum zwischen dem 2. August und dem 25. September 1993 insgesamt 12 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes ereignet hätten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1993 §13;ArbIG 1993 §16;AZG §27;AZG §28 Abs1;B-VG Art131 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschwerdefrist beginnt für den bf BMAS gemäß § 26 Abs 1 Z 4 (zweiter Fall) VwGG mit dem Zeitpunkt, zu dem er vom angefochtenen Bescheid Kenntnis erlangt hat und nicht be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der "D Gesellschaft m.b.H." in 2500 Baden. Am 25. Jänner 1993 stellte das zuständige Arbeitsinspektorat bei einer Überprüfung der Filiale dieser Gesellschaft in 8700 Leoben mehrere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen in Ansehung von fünf dort tätigen Dienstnehmerinnen fest und erstattete Anzeige. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0277 95/11/0217 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 10. September 1993 wurde der Mitbeteiligte in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "A-Drogerien reg. Geb. (richtig: Gen.) mbH." als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher dieser Genossenschaft einer näher bezeichneten Übertretung des Arbeitszeitgesetzes schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkennt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 15. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß Hermann P., ein Arbeitnehmer dieser Gesellschaft, vom 27. August 1990, 7.50 Uhr, bis 28. August 1990, 0,30 Uhr, als Lenker eines näher bezeichneten LKW"s samt Sattelauflieger im Einsatz gewesen sei un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16;AZG §28 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993180021.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen begangen zu haben; über sie wurden neun Geldstrafen zu je S 1.000,-- (je ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Juli 1993, Zl. 93/18/0022, wurde der Bescheid vom 6. April 1992 in Ansehung der Bemessung der Strafen u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASchG 1972 §31 Abs1;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;VStG §12 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe gelten nicht die gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenzen, sei es die des ersten Satzes des § 12 Abs 1 VStG, sei es in abweichenden Verwaltungsvorschriften normierte (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft nach außen berufenes Organ schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich im Zusammenhang mit einem als LKW-Lenker beschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft vier näher umschriebene Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ereignet hätten. Er habe dadurch vier Übertretungen nach dies... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;B-VG Art140 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Der Bf macht geltend, daß er als Arbeitgeber es nicht zu vertreten habe, daß Arbeitnehmer gegen das AZG verstoßen, daß das Gesetz insgesamt unvollziehbar und unsachlich sei, und daß er keine Aufträge erteilt habe, die die in Rede stehenden Verstöße erforder... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt wurde, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß ein als Lkw-Lenker beschäftigter Arbeitnehmer der Gesellschaft m.b.H. an drei Tagen im Dezember 1992 und im Jänner 1993 eine über die höchstzu... mehr lesen...