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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ArbIG 1993 §13;Rechtssatz
Die Beschwerdefrist beginnt für den bf BMAS gemäß § 26 Abs 1 Z 4 (zweiter Fall) VwGG mit dem Zeitpunkt, zu dem er vom angefochtenen Bescheid Kenntnis erlangt hat und nicht bereits mit der Zustellung dieses Bescheides an das Arbeitsinspektorat, welches Partei im Verwaltungsstrafverfahren nach dem AZG war. Die Arbeitsinspektorate sind nämlich nachgeordnete Dienststellen des beim BMAS eingerichteten Zentral-Arbeitsinspektorates (§ 16 ArbIG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110267.X01Im RIS seit
20.11.2000