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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §28 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091Rechtssatz
Es ist am Besch gelegen, konkret in jedem Einzelfall darzutun, wie es TROTZ angeblich ordnungsgemäßer Disposition und Kontrolle zu den Verstößen gegen das AZG kommen konnte.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110088.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009