RS Vwgh 1996/1/30 95/11/0087

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;

Rechtssatz

Bevollmächtigter iSd § 28 Abs 1 AZG ist eine Person, die mit ihrem EINVERSTÄNDNIS vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den ensprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wird. Die Zuständigkeit eines Arbeitnehmers für einen bestimmten Aufgabenbereich begründet noch nicht seine Stellung als Bevollmächtigter iSd § 28 Abs 1 AZG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110087.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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