RS Vwgh 1996/3/19 94/11/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AZG §20 Abs1 litb;
AZG §28 Abs1;
AZG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/18/0482 2

Stammrechtssatz

Beruft sich der Arbeitgeber auf die Verwirklichung eines der im § 20 AZG normierten Tatbestände, so obliegt es ihm, im Verwaltungsverfahren diesbezüglich konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen aufzustellen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtBeweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110078.X05

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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