Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Berufsfindungskurs und Berufsorientierungskurs stellt eine Maßnahme zur Wiedereingeliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs 1 AlVG dar. Erfolglose Bemühungen des Arbeitslosen bzw des Arbeitsmarktservice, für ihn eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, sprechen gerade d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0252 8 Stammrechtssatz Daß nach den bei Beurteilung der Voraussetzungen einer Leistung der Arbeitslosenversicherung allein relevanten arbeitslosenversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten die Notwendigkeit der persönl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vorzeitige Beendigung einer zugewiesenen Nachschulungsmaßnahme oder Umschulungsmaßnahme stellt jedenfalls dann keine Rechtsfolgen des § 10 Abs 1 AlVG nach sich ziehende ungerechtfertigte Weigerung einer weiteren Teilahme an einer so... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0252 8 Stammrechtssatz Daß nach den bei Beurteilung der Voraussetzungen einer Leistung der Arbeitslosenversicherung allein relevanten arbeitslosenversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten die Notwendigkeit der persönl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Weigerung eines Arbeitslosen, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, liegt nur dann vor, wenn es sich überhaupt um eine solche Maßnahme handelt, wenn feststeht, daß die Kenntni... mehr lesen...
Dem im Nostandshilfebezug stehenden Beschwerdeführer wurde am 17. August 1994 vom Arbeitsamt Linz eine Beschäftigung als Lagerarbeiter bei einem näher bezeichneten Unternehmen mit einer näher genannten Entlohnung und einem in Aussicht genommenen Arbeitsantritt vom 30. August 1994 zugewiesen. Einer mit dem Beschwerdeführer vor dem Arbeitsamt aufgenommenen Niederschrift vom 6. September 1994 zufolge kam das Beschäftigungsverhältnis unter Hinweis auf einen vom Beschwerdeführer ausgef... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Schwelle zur Vereitelung der Arbeitsaufnahme wird nicht erst dann überschritten, wenn eine arbeitssuchende Person einen Personalfragebogen eines potentiellen Arbeitgebers mit dem Götzzitat versieht. ZB die Antwort "UNGEWISS" auf die Frage nach dem Familienstand oder "SBG... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juni 1991 sprach das Arbeitsamt Knittelfeld aus, daß die der Beschwerdeführerin gewährte Notstandshilfe mangels Notlage ab 1. Mai 1991 eingestellt werde. Begründet wurde dieser Bescheid im wesentlichen damit, daß eine Lebensgemeinschaft mit Konrad S. bestehe und dessen anrechenbares Einkommen die Notstandshilfe überschreite. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde der Berufung keine Folge gegeben und der Bescheid des... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/08/0100
Rechtssatz: Das Wesen der Lebensgemeinschaft besteht in einem eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Oktober 1992 gab das Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) dem Antrag des Beschwerdeführers auf Nachsicht vom Ruhen der Notstandshilfe wegen Auslandsaufenthaltes in der Zeit vom 21. August bis 11. September 1992 gemäß § 38 iVm § 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 AlVG mit der Begründung: keine Folge, daß der Vermittlungsausschuß des Arbeitsamtes die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Nachsichtsgründe nicht als triftig anerkannt habe. Mit dem angefochtenen Bescheid gab... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. September 1991 gab das Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) dem Ansuchen des Beschwerdeführers auf Nachsicht von Ruhen der Notstandshilfe wegen Auslandsaufenthaltes in der Zeit vom 8. Februar bis 12. April 1990 gemäß § 38 iVm § 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 AlVG mit der Begründung: keine Folge, daß der Vermittlungsausschuß des Arbeitsamtes die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Nachsichtsgründe nicht als triftig anerkannt habe. In der dagegen erhobenen Berufung... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg;AlVG 1977 §16 Abs3;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Die bloße Vorlage von zum größten Teil vor Beginn des Ruhenszeitraumes datierten Antwortschreiben auf schriftliche (im Ausland verfaßte) Bewerbungen des Arbeitslosen um Arbeitsplätze ist - gerade auch unter Beachtung des Alters des Arbeitslosen und der dadurch bedingte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1 litg idF 1992/416;AlVG 1977 §16 Abs3 idF 1989/364;AlVG 1977 §38;AlVGNov 1989;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die in den Erläuterungen zu § 16 Abs 3 AlVG idF der AlVGNov 1989/364 zum Ausdruck kommende Absicht der Statuierung von (gegenüber einer Nachsicht bis zu acht Wochen) strengeren... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Oktober 1993 stellte das Arbeitsamt Versicherungsdienste Wien gemäß § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 38 AlVG die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe ab 1. Oktober 1993 ein. In der Rechtsmittelbelehrung wurde unter anderem - dem § 56 Abs. 2 AlVG entsprechend - darauf hingewiesen, daß eine allfällige Berufung keine aufschiebende Wirkung habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993 Berufung u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080002.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 30. März 1993, Zlen. 92/08/0216, 0267, 93/08/0005, zu entnehmen. Wie - aus diesem Erkenntnis ersichtlich - schon früher mehrmals wurde der Beschwerdeführer am 25. Jänner 1993 neuerlich dem "Renovierungsprojekt" zugewiesen. Nach dem Inhalt eines Aktenvermerks vom 3. März 1993 wurde ihm mitgeteilt, daß er sich bei der Projektleitung melden könne und ein "effektiver Kurseinstieg" mit 26. Jänner 1993 möglich wäre. Der Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §38;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufungsausführungen des Berufungswerbers, der Vorwurf der bel Behörde, er habe sich ohne wichtigen Grund geweigert, an der Arbeitsmarktausbildung Renovierungsprojekt teilzunehmen, ist "nicht richtig", stellt iVm dem Antrag, die Notstandshilfe auszuzahle... mehr lesen...
Der seit mehreren Jahren im Bezug der Notstandshilfe stehende Beschwerdeführer beantragte am 20. Oktober 1987 per 22. Oktober 1987 neuerlich die Gewährung von Notstandshilfe. Mit Bescheid vom 10. Dezember 1987 sprach das Arbeitsamt Versicherungsdienste aus, daß dem Beschwerdeführer ab 22. Oktober 1987 Notstandshilfe in der Höhe von täglich S 183,70 gebührte. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer aus, daß die Vorschriften betreffend die Anr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs1;AlVG 1977 §36;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §6 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in:
DRdA 1994/4 S 329-332; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/07 92/08/0097 1
(hier: NotstandshilfeV § 6 Abs 4) Stammrechtssatz Die Frage des Anspruches auf Not... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste Wien vom 18. Juli 1991 wurde die Zuerkennung der Notstandshilfe bzw. des Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 AlVG in Verbindung mit § 38 und § 12 Abs. 3 lit. b AlVG rückwirkend ab 23. März 1986 bis 28. Februar 1991 widerrufen und der daraus entstandene Überbezug in der Höhe von S 188.688,90 zum Rückersatz vorgeschrieben. Über die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Berufung erging der angefochtene Bescheid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs3;AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/09 91/08/0109 2
(hier Das Landesarbeitsamt Wien als monokratische
Behörde ist zur Entscheidung über die Berufung der
Beschwerdeführerin gegen den Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 17. August 1987 (wirksam ab 3. August 1987) beim Arbeitsamt Angestellte in Wien die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Nach der vorgelegten Arbeitsbescheinigung stand er zuletzt bis 31. Juli 1987 als Rechtsanwaltsanwärter in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu näher genannten Rechtsanwälten; das Beschäftigungsverhältnis habe durch Kündigung seitens des Beschwerdeführers geendet. Mit Schreiben vom 3. September 1987 ga... mehr lesen...
Nach dem Akteninhalt stellte die Beschwerdeführerin am 21. Jänner 1991 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulars beim Arbeitsamt Versicherungsdienste den Antrag auf Gewährung einer Sondernotstandshilfe. Nach Vorlage einer Bestätigung des Amtes für Jugend und Familie VI. und VII. Bezirk vom 31. Jänner 1991, wonach eine Aufnahme des am 20. Jänner 1990 geborenen Kindes der Beschwerdeführerin in einem öffentlichen Kindergarten oder Kindertagesheim frühestens ab S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/08/0183 4 Stammrechtssatz Die Verwendung der Begriffe "unwahr" (und nicht bloß "unrichtig") bzw "verschweigen" in § 25 Abs 1 AlVG deutet auf eine subjektive Komponente hin, das heißt, daß von jenem Arbeitslosen n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/07 92/08/0097 1 Stammrechtssatz Die Frage des Anspruches auf Notstandshilfe bzw Sondernotstandshilfe ist zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 27. Dezember 1984 beim Arbeitsamt Angestellte (Wien) die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Als ordentlichen Wohnsitz gab er an: "K 7" (Wiener Adresse). Im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebten seine Ehegattin und sein am 31. August 1983 geborener Sohn Alexander. Aufgrund dieses Antrages erhielt der Beschwerdeführer für die Zeit vom 25. Dezember 1984 bis 13. Mai 1985 Arbeitslosengeld. In der ihm zugestellten "Mitteilung über den Leistungsanspruch" vom 3... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6;
Rechtssatz: Eine Anrechnung des Einkommens der Ehegattin des Arbeitslosen (nach den Regeln des § 6 NotstandshilfeV) setzt voraus, daß entweder der Arbeitslose im relevanten Zeitraum im gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehegattin lebt oder ein solcher gemeinsamer H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt in der Zeit vom 2. März 1987 bis 19. Oktober 1990 als Schweißer in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Am 23. Oktober 1990 beantragte er beim Arbeitsamt Metall-Chemie (Wien) Arbeitslosengeld. In dem von ihm zwar eigenhändig unterschriebenen, aber erkennbar von einem Dritten ausgefüllten Antragsformblatt wurden bei den Fragen 4 ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung") und 8 ("Ich habe ein eigenes Einkommen") die für die ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Oktober 1991 sprach das Arbeitsamt Spittal/Drau aus, daß gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug der Notstandshilfe "für den nachstehend angeführten Zeitraum" widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe im Gesamtbetrag von S 57.071,-- verpflichtet werde. Sofern die Beschwerdeführerin im Leistungsbezug stehe, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Benennung eines nicht auf die erstinstanzliche oder belangte Behörde lautenden Kontos, auf das die Bf mit zweifelsfrei schuldbefreiender Wirkung den ihr vorgeschriebenen Rückzahlungsbetrag des unberechtigt empfangenen Nots... mehr lesen...