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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/09 91/08/0109 2 (hier Das Landesarbeitsamt Wien als monokratische Behörde ist zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienstes unzuständig).Stammrechtssatz
Fehlt im Bescheid jeder Hinweis darauf, daß er auf einem Beschluß eines Kollegialorgans beruht, so ist die Frage der Zurechnung dieses Bescheides auf der Grundlage des äußeren Tatbestandes zu beantworten (Hinweis E 3.11.1947, 340/47, VwSlg 189 A/1947 und B 24.4.1986, 86/17/0072-0079, VwSlg Nr 6115 F/1986).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080166.X01Im RIS seit
18.10.2001