Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §10;Rechtssatz
Die Berufungsausführungen des Berufungswerbers, der Vorwurf der bel Behörde, er habe sich ohne wichtigen Grund geweigert, an der Arbeitsmarktausbildung Renovierungsprojekt teilzunehmen, ist "nicht richtig", stellt iVm dem Antrag, die Notstandshilfe auszuzahlen, eine noch ausreichende Begründung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080167.X01Im RIS seit
18.10.2001