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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Schwelle zur Vereitelung der Arbeitsaufnahme wird nicht erst dann überschritten, wenn eine arbeitssuchende Person einen Personalfragebogen eines potentiellen Arbeitgebers mit dem Götzzitat versieht. ZB die Antwort "UNGEWISS" auf die Frage nach dem Familienstand oder "SBGLER"auf die Frage nach der Art seiner letzten Tätigkeit sowie die Antwort "MÄSSIG, MÄSSIG" auf die Frage nach seinem allgemeinen Gesundheitszustand vermitteln den Eindruck, daß der Arbeitssuchende das Einstellungsgespräch bzw die in diesem Zusammenhang geforderte Ausfüllung des Personalfragebogens nicht nur nicht ernst nahm, sondern es überdies darauf anlegte, seine Gesprächspartner zu provozieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995080092.X01Im RIS seit
18.10.2001