Die betreibende als kundigende Partei kundigte der verpflichteten Partei als Kündigungsgegnerin den A.-Teich unter Hinweis darauf, daß der Fischereipachtvertrag vom 23. Jänner 1953 am 31. Oktober 1957 ende, für den 1. November 1957 gerichtlich auf und beantragte, der Gegenseite aufzutragen, den Bestandgegenstand nach den geltenden Räumungsvorschriften bei Exekution zu übergeben oder gegen die Aufkündigung Einwendungen zu erheben. Das Bezirksgericht Hartberg trug mit Beschluß vom 24.... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §8ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Auf einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte zur Räumung einer Wohnung Zug um Zug gegen Beistellung einer gleichwertigen Ersatzwohnung verpflichtet, ohne daß diese Verpflichtung zeitlich irgendwie befristet wäre, ist § 575 Abs 3 ZPO nicht anzuwenden; der Kläger kann hier vielmehr während der ganzen Dauer der Verjährungsfrist Exekution führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchAusfV §1MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Der die vierzehntägige Frist des § 575 Abs 3 ZPO um sechs Monate verlängernde § 41 MG gilt auch für Wohnungsmieten, die durch § 1 der Verordnung vom 05.09.1939, DRGBl I S 1671, nur den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterworfen wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 40/57 Entscheidungstext OGH 16.11.1957 2 Ob 40/57 Ve... mehr lesen...
Der der gegenständlichen Räumungsexekution zugrunde liegende Titel ist ein rechtskräftiges Urteil des Berufungsgerichtes, das die auf § 19 Abs. 2 Z. 12 und Abs. 6 MietG. gestützte Aufkündigung für wirksam erklärte und die beklagte bzw. verpflichtete Partei zur sofortigen Räumung der von ihr gemieteten Wohnräumlichkeiten verurteilte. Die dieses Urteil bestätigende Entscheidung des Revisionsgerichtes vom 22. Februar 1956 wurde den Parteienvertretern am 10. April 1956 zugestellt. Die k... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs2ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 575 Abs 3 ZPO kann überhaupt erst zu laufen beginnen, wenn die Vollstreckung möglich geworden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 250/57 Entscheidungstext OGH 08.05.1957 2 Ob 250/57 Veröff: EvBl 1957/411 S 635 3 Ob 361/58 Entscheidungstext OGH 30.09.1958 3 Ob 361/58 Veröff: RZ 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auf einen Räumungsvergleich unanwendbar, wenn seinem Abschluß kein Bestandvertrag vorangegangen war. Entscheidungstexte 7 Ob 509/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 509/56 Veröff: MietSlg 5444 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044938 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IcABGB §1447MG §19 Abs2 Z12ZPO §568ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Kündigung des Hauptmieters stellt keinen Kündigungsgrund hinsichtlich des Untermietverhältnisses dar, weil dieses durch die Exmittierung des Hauptmieters bzw die Exekutionsführung gegen den Untermieter mit allen schuldrechtlichen Wirkungen von selbst erlischt. Dagegen behält der Untermieter, auch wenn der Hauptmieter gekündigt wurde, bis zu seiner Exmittierung auf... mehr lesen...
Norm: HBO 1957 §16ZPO §575 Abs2ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Der Lauf der Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem die Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels eintritt. Hat sich die betreibende Partei in einem Vergleich lediglich verpflichtet, Anträge auf Räumungsaufschub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht entgegenzutreten, so wird dadurch nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung zur sofortigen Räumung geändert. Die betreibende Partei mus... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Durch die vereinbarungsgemäß erfolgte Verlängerung der Räumungsfrist werden die Fristen der §§ 575 Abs 3 ZPO und 41 MG um die im Vergleich angeführte Zeit verlängert. Entscheidungstexte 3 Ob 286/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 3 Ob 286/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs2ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wenn über den Antrag der verpflichteten Partei auf Verlängerung der Räumungsfrist noch nicht entschieden ist, enthebt dies die betreibenden Parteien nicht, unter Einhaltung der Frist des § 575 ZPO um die Bewilligung der Exekution anzusuchen. Das Exekutionsgericht ist zur amtswegigen Prüfung der Einhaltung der Frist des § 575 Abs 3 ZPO verpflichtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wenn nach den Angaben der Klage dieser ein Bestandvertrag zugrundeliegt und die Erfüllung der vertragsmäßigen Verpflichtung auf Überlassung einer Gartenfläche im Sinne des § 1096 ABGB begehrt wird, sind die in den §§ 560 - 575 ZPO normierten besonderen Vorschriften über das Verfahren in Mietsachen und Pachtsachen auch im gegenwärtigen Verfahren anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Aus der Verspätung von zwei Tagen bei Stellung des Exekutionsantrages kann bei vernünftiger Überlegung nicht geschlossen werden, daß die klagende Partei ihre Absicht, ehestens die Grundstücke zu übernehmen, aufgegeben habe. Entscheidungstexte 2 Ob 263/54 Entscheidungstext OGH 10.04.1954 2 Ob 263/54 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: HBO 1957 §16 Abs9MG §41SchutzV Art6ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Es kommt nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung, nicht des Vollzuges an; Aufschiebung nach Art 6 SchutzV bedingt kein Erlöschen des Titels. Entscheidungstexte 3 Ob 721/53 Entscheidungstext OGH 25.11.1953 3 Ob 721/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wenn ein Dienstverhältnis beendet wurde, das dem Dienstnehmer auch das Recht auf eine Dienstwohnung gewährte, kann in der nicht rechtzeitigen Vollstreckung des Räumungsurteiles nicht die stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder die Neubegründung eines bloßen Bestandverhältnisses gesehen werden (Ausnahme: § 17 HBO). § 575 Abs 3 ZPO gelangt daher nicht zur Anwendung. E... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wenn im Urteil erster Instanz erkannt wurde, daß die Räumung sofort zu erfolgen habe, hat auch die vierzehntägige Frist des § 575 Abs 3 ZPO mit dem Tage nach der Zustellung des bestätigenden Berufungsurteiles (in dem ausgesprochen wurde, daß der Wert des Streitgegenstandes zehntausend Schilling nicht übersteige) zu laufen begonnen. Entscheidungstexte 2 Ob 168... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 CZPO §569ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Förmliche Übergabe des aufgekündigten Bestandobjektes keine Voraussetzung für Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers; Verstreichen der Frist läßt den aufgekündigten Bestandvertrag nicht wieder erstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 102/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1953 3 Ob 102/53 Veröff: EvBl 1954/115 S 173 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 F4ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 575 Abs 3 ZPO gilt auch dann, wenn die Räumungsfrist in einem gerichtlichen Vergleich festgelegt wurde und dem Exekutionstitel ein Bestandverhältnis zugrundeliegt. Ob dies der Fall ist, ist nach den Klagsangaben zu beurteien. Entscheidungstexte 2 Ob 566/52 Entscheidungstext OGH 18.07.1952 2 Ob 566/52 Veröff: MietSlg 271... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 CZPO §575 Abs3
Rechtssatz: § 575 Abs 3 ZPO bezieht sich nur auf die im § 560 ZPO angeführten Bestandgegenstände. Ein Unternehmen ist jedoch als bewegliche Sache anzusehen. § 575 Abs 3 ZPO ist daher auf die Räumung eines gepachteten Unternehmens nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 568/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob 568/52 ... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wurde ein einheitlicher Bestandvertrag über Wohnung und Geschäftsräume aufgekündigt, so findet die Bestimmung des § 41 MG auch hinsichtlich der Geschäftsräume Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 257/52 Entscheidungstext OGH 19.03.1952 1 Ob 257/52 Veröff: EvBl 1952/203 S 299 3 Ob 89/67 Entsch... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wird ein Vertrag über eine Wohnung nur hinsichtlich eines als Zubehör mitvermieteten Dachbodenabteils aufgekündigt, so findet § 41 MG keine Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 68/51 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 2 Ob 68/51 Veröff: JBl 1952 H19,467 = MietSlg 2059 3 Ob 96/73 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Um dem Titel die Vollstreckbarkeit zu erhalten, muß der Betreibende nicht nur den Exekutionsantrag stellen und die Exekution anmelden, sondern auch sonst alles tun, um zur ordnungsmäßigen Durchführung beizutragen und auch für die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung sorgen. Ist er verpflichtet, Zug um Zug gegen die Räumung eine Ersatzwohnung beizustellen, so muß er diese real im Exekutionsantrag anbieten und au... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgMG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfes macht die Exekution nicht unzulässig. In der Unterlassung eines Antrages auf Wiederaufnahme der nach der Kriegsmaßnahmenverordnung aufgeschobenen Exekution und der stillschweigenden Fortsetzung des Bestandverhältnisses liegt ein Verzicht auf den Räumungsanspruch. Entscheidungstexte 2 Ob 499/49 Entsc... mehr lesen...
Norm: KSchAusfV §7MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Räume, die nur als Ordinationsräume und nicht auch als Wohnräume verwendet werden, fallen unter § 575 Abs 3 ZPO und nicht unter § 41 MG. Durch § 7 KSchAusfV ist die Anwendbarkeit des § 41 MG nicht auf alle Räume ausgedehnt worden. Entscheidungstexte 1 Ob 373/49 Entscheidungstext OGH 14.09.1949 1 Ob 373/49 Veröff: SZ 22/127 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rekursgericht hat den Antrag auf Bewilligung der Räumung der vom Verpflichteten gemieteten Ordinationsräume abgewiesen, weil es sich um Geschäftsräume handle, auf die § 575 Abs. 3 ZPO. und nicht § 41 MietG. Anwendung finde, die betreibende Partei aber nicht innerhalb 14 Tagen nach dem 31. Oktober 1948, bis zu welchem Tage die Räu... mehr lesen...
Die betreibende Partei hatte beim Bezirksgerichte Wolfsberg der verpflichteten Partei einen Pachtvertrag über eine Liegenschaft gekundigt. Die verpflichtete Partei hatte gegen diese Kündigung Einwendungen erhoben und zugleich beim Pachtamt die Verlängerung des Pachtvertrages beantragt. Über Antrag der verpflichteten Partei ist das Verfahren über die Kündigung vom Pachtamt in das dort anhängige Verlängerungsverfahren einbezogen worden. Die Kündigung wurde schließlich vom Pachtamt auf... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Exekutionsbeschränkung des § 575 Abs 3 ZPO findet auch dann Anwendung, wenn ein Pachtamt die Kündigung aufrecht erhält. Entscheidungstexte 2 Ob 156/49 Entscheidungstext OGH 11.05.1949 2 Ob 156/49 Veröff: SZ 22/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044972 ... mehr lesen...
Auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Bezirksgerichtes Hietzing vom 9. März 1948, ONr. 47, hat der Verpflichtete ein Zimmer seiner Wohnung der betreibenden Partei binnen 14 Tagen bei Exekution geräumt zu übergeben. Während das Erstgericht auf Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung des Zimmers auf Grund dieses Urteiles bewilligte, gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten Folge und wies in Abänderung des ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §409ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wird das Urteil mit der Entscheidung der zweiten Instanz rechtskräftig, so läuft bei Ausspruch der sofortigen Räumung die Frist nach § 409 ZPO mit dem Tage nach Zustellung der Berufungsentscheidung. Die immer gegebene Möglichkeit der Ergreifung eines unzulässigen Rechtsmittels vermag den Eintritt der Rechtskraft und den Beginn der Paritionsfrist nicht hinauszuschieben. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: § 575 Abs 3 ZPO gilt nicht für Klagen über die Verbindlichkeit des Bestandgebers zur Übergabe des Bestandgegenstandes an den Bestandnehmer. Entscheidungstexte 1 Ob 90/49 Entscheidungstext OGH 30.03.1949 1 Ob 90/49 Veröff: SZ 22/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:R... mehr lesen...
P. hatte zwei der H. auf Grund der Verordnung vom 21. Juni 1943, DRGBl. I S. 355, untervermietete Zimmer für den 31. Dezember 1947 aufgekundigt. Das Berufungsgericht hatte das Urteil des Prozeßgerichtes, mit dem die Kündigung für wirksam erkannt und H. zur sofortigen Übergabe der Räume verpflichtet worden war, am 19. November 1948 bestätigt und gleichzeitig ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S nicht übersteige. P., dem das berufungsgerichtliche Urteil am 14. Jän... mehr lesen...