RS OGH 1953/3/4 2Ob168/53

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Veröffentlicht am 04.03.1953
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Norm

ZPO §575 Abs3

Rechtssatz

Wenn im Urteil erster Instanz erkannt wurde, daß die Räumung sofort zu erfolgen habe, hat auch die vierzehntägige Frist des § 575 Abs 3 ZPO mit dem Tage nach der Zustellung des bestätigenden Berufungsurteiles (in dem ausgesprochen wurde, daß der Wert des Streitgegenstandes zehntausend Schilling nicht übersteige) zu laufen begonnen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 168/53
    Entscheidungstext OGH 04.03.1953 2 Ob 168/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044970

Dokumentnummer

JJR_19530304_OGH0002_0020OB00168_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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