Norm
ZPO §575 Abs3Rechtssatz
Wenn im Urteil erster Instanz erkannt wurde, daß die Räumung sofort zu erfolgen habe, hat auch die vierzehntägige Frist des § 575 Abs 3 ZPO mit dem Tage nach der Zustellung des bestätigenden Berufungsurteiles (in dem ausgesprochen wurde, daß der Wert des Streitgegenstandes zehntausend Schilling nicht übersteige) zu laufen begonnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044970Dokumentnummer
JJR_19530304_OGH0002_0020OB00168_5300000_001