Norm
EO §35 AgRechtssatz
Nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfes macht die Exekution nicht unzulässig. In der Unterlassung eines Antrages auf Wiederaufnahme der nach der Kriegsmaßnahmenverordnung aufgeschobenen Exekution und der stillschweigenden Fortsetzung des Bestandverhältnisses liegt ein Verzicht auf den Räumungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001274Dokumentnummer
JJR_19500422_OGH0002_0020OB00499_4900000_001