Norm
MG §41Rechtssatz
Wurde ein einheitlicher Bestandvertrag über Wohnung und Geschäftsräume aufgekündigt, so findet die Bestimmung des § 41 MG auch hinsichtlich der Geschäftsräume Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044975Dokumentnummer
JJR_19520319_OGH0002_0010OB00257_5200000_001