Norm
MG §41Rechtssatz
Wird ein Vertrag über eine Wohnung nur hinsichtlich eines als Zubehör mitvermieteten Dachbodenabteils aufgekündigt, so findet § 41 MG keine Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0044966Dokumentnummer
JJR_19510207_OGH0002_0020OB00068_5100000_001