Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun verpflichtete Partei am 22. Juni 2006 ergangene Versäumungsurteil wurde dieser am 27. Juni 2006 zugestellt. Am 23. Februar 2007 langte der (am Tag zuvor zur Post gegebene) Antrag der bet... mehr lesen...
Begründung: Räumungstitel wegen titelloser Benützung des Objekts durch den Oppositionskläger (Mieterin war eine vermögenslose GmbH) ist das die Entscheidungen der Vorinstanzen abändernde Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. Jänner 2003, AZ 6 Ob 262/02a, das den Parteien im März 2005 zugestellt worden war. Die oppositionsbeklagte Stadt Wien hatte die Liegenschaft am 1. April 2004 an eine Gesellschaft verkauft, ist aber nach wie vor bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft und be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 6. 1928 geborene Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** D*****, unter anderem mit dem Grundstück .17/1 Baufläche mit dem Haus D***** Nr *****. Im Jahre 1996 wurde ein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt, der von der damals noch nicht von einem Sachwalter vertretenen Klägerin unterfertigt wurde und folgenden Inhalt hat: „Der Vertrag besteht zwischen Frau Anna F***** wohnhaft in D***** ***** als Vermieter und Herrn Walter S*... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 2. September 2003 hatte der betreibende Gläubiger der Verpflichteten eine bestimmte Wohnung zum Kündigungstermin 31. März 2004 mit einer Räumungsfrist von 14 Tagen aufgekündigt. Der Schriftsatz wurde dieser an einer anderen Adresse in derselben Stadt am 8. September 2003 durch Hinterlegung zugestellt. Das Erstgericht bestätigte am 16. Oktober 2003 die Rechtswirksamkeit und Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Aufkündigung. In der Folge kam die Verpflic... mehr lesen...
Begründung: In Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung bewilligte das Rekursgericht der betreibenden Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung (jedoch nicht Übergabe) einer Liegenschaft auf Grund eines Versäumungsurteils, weil es entgegen dem Erstgericht die Voraussetzungen für ein Außerkrafttreten des Exekutionstitels nach § 575 Abs 2 ZPO idFd ZVN 1983 nicht als aus dem Titel oder nach der Aktenlage ableitbar ansah. In Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung bew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem hier amtshaftungsrechtlich zu beurteilenden Anlassverfahren des Bezirksgerichts Hietzing begehrte die Vermieterin vom Kläger als dort beklagten Mieter (im folgenden nur Kläger) einer Wohnung - dessen Mietvertrag dem MRG unterfiel - die Bezahlung rückständiger Mietzinse für zwei Monate samt vereinbarten Zinsen sowie unter Auflösung des Mietvertrags gemäß § 1118 ABGB die Räumung der Wohnung. Der Kläger bezahlte die rückständigen Mietzinsbeträge, jedoch ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer mit der Süßwarenerzeugung befaßten GesmbH wurde am 19. 5. 1994 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die spätere Gemeinschuldnerin war bis 31. 5. 1993 Hauptmieterin einer Betriebsliegenschaft samt Fabrikshalle. Bestandgeberin war die Klägerin als Eigentümerin der Liegenschaft. Der von der späteren Gemeinschuldnerin zu bezahlende monatliche Nettobestandzins betrug S 207.000. Über Wunsch der spätere... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hauptmieterin eines Bestandobjektes in Wien 1. Dieses vermietete sie mit Untermietvertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Das Bestandobjekt sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Untermietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9.September 1986 schlossen die Vertragsparteien beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien folgenden prätorischen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 107/3466 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien 1. Dieses Bestandobjekt vermietete er mit Vertrag vom 31.Juli 1986 für die Zeit vom 1.Mai 1986 bis 30.April 1987 an eine GmbH und an eine physische Person. Es sollte einem Fremdenbeherbergungsbetrieb der GmbH dienen und war den Mietern bereits vor Vertragsabschluß übergeben worden. Am 9. September 1986 schlossen die Mietvertragsparteien beim Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht (u.a.) einen Kostenrekurs der Verpflichteten als unzulässig zurück. Es sprach aus, daß insoweit der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes ist gegen diesen Teil der Rekursentscheidung, die nur den Kostenpunkt betrifft, ein Rechtsmittel an den Obersten Geri... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt als Untervermieter die Verurteilung der beklagten Gesellschaft als seiner Untermieterin zur Räumung des Bestandobjektes wegen Nichtzahlung des Untermietzinses für die Zeit von Februar bis Mai 1990 gemäß § 1118 ABGB. Die beklagte Gesellschaft beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil der behauptete Mietzinsrückstand nicht bestehe und es an einem zwischen den Streitteilen bestehenden Mietverhältnis mangle; im Zeitpunkt der Klageeinbringun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Handelsgesellschaft hat als Hauptmieter der Geschäuftsräumlichkeiten Nr 3 und Nr 4 im Haus Reinprechtsdorferstraße 46 in 1050 Wien mit der Klägerin einen Untermietvertrag geschlossen, der ein vom 15.April 1975 bis 14.April 1979 befristetes Unterbestandverhältnis begründete. Auf Grund der Mitteilung der Prokuristin der beklagten Partei, daß die Klägerin den Mietgegenstand räumen müsse, wenn die Miete nicht unter Abschluß eines Räumungsvergleiches v... mehr lesen...
Begründung: Am 17.11.1987 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten den Antrag, hinsichtlich der am 15.11.1987 geborenen Sabrina F*** gemäß § 26 Abs 2 JWG die unter einem verfügte sofortige Unterbringung dieses Kindes in einem von der Jugendhilfe auszuwählenden Heim oder an einem Pflegeplatz zu genehmigen und ein Ausfolgeverbot zu erlassen, das auch das Krankenhaus St. Pölten betreffen solle, wo sich das Kind derzeit noch aufhalte. Die Eltern Herbert und Evelyne F*** sprachen sic... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil vom 17.Juni 1987 verurteilte das Erstgericht die beklagten Parteien unter anderem zur Zahlung von 1,049.899,26 S s.A. Den Entscheidungsgründen ist zu entnehmen, daß dieser Betrag die Summe eines Schmerzengeldbetrages von 270.000 S, eines Betrages für diverse Schäden von 70.746,48 S und eines Verdienstentganges von 709.252,78 S darstellt (Zusammenstellung in S 37 des Teilurteils). An früherer Stelle konnte den Entscheidungsgründen entnommen werden, daß di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu C 276/78 des Erstgerichtes hatte die jetzige beklagte Partei als Klägerin vom jetzigen Erstkläger als Beklagten die Räumung des Grundstückes Nr. 2340 Acker im Böhmfeld, KG Ernstbrunn, mit der
Begründung: begehrt, der hinsichtlich dieses Grundstückes abgeschlossene Pachtvertrag sei zum 30. November 1976 aufgelöst worden und der Pächter weigere sich zu räumen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 28. September 1978 schlossen die Parteien dieses ... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Wurde der Antrag der betreibenden Partei, ihr die zwangsweise Räumung zu bewilligen, rechtzeitig im Sinne des § 575 Abs 3 ZPO (hier: idF vor der ZVN 1983), § 35 Abs 1 MRG gestellt, die Exekution auf Grund dieses Antrages rechtskräftig bewilligt und bisher nicht eingestellt, kann der Titel innerhalb von dreißig Jahren vollstreckt werden; es ist keine neuerliche Frist zu beachten, wenn nicht auf Grund des späteren ... mehr lesen...
Norm: MRG §35 Abs1ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Berechtigte innerhalb der Dauer der Rechtswirksamkeit eines Räumungstitels vergebliche (rechtskräftig abgewiesene) Exekutionsanträge eingebracht hat, vermag eine Wahrung der Frist für ein weiteres Exekutionsverfahren nicht bewirken. Entscheidungstexte 3 Ob 16/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 3 Ob 16/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Ist die Vollstreckbarkeit des Räumungsvergleiches (Fälligkeit des Anspruches) iS des § 7 Abs 2 EO durch die Nichtzahlung einer (oder mehrerer) Zinsbeträge bedingt, so beginnt die Frist des § 575 Abs 3 ZPO mit jeder neuen Nichtzahlung (bzw mit der letzten Nichtzahlung der mehreren nicht bezahlten Raten) neu zu laufen (so schon SZ 10/197). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 575 Abs 3 ZPO auf die materiellrechtlichen Wirkungen einer Aufkündigung. Entscheidungstexte 6 Ob 686/81 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 6 Ob 686/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014355 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: § 575 Abs 3 ZPO bezieht sich eindeutig nur auf bereits vorhandene Exekutionstitel. Entscheidungstexte 6 Ob 686/81 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 6 Ob 686/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0044942 Dokumentnummer JJR_19820331_OGH0002_0060OB0068... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §419 EZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Berichtigung eines Exekutionstitels die Rechtsmittelfrist und damit auch die Leistungsfrist neuerlich in Lauf setzt, ist nur entscheidend, ob die durch die Entscheidung beschwerte Partei auch ohne Berichtigung keinen Zweifel über den wirklichen Inhalt des Titels haben konnte. Entscheidungstexte 3 Ob 90/81 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 575 Abs 3 ZPO kommt nur bei Entscheidung über einen Exekutionsantrag, nicht aber bei der Fortsetzung einer bewilligten und später aufgeschobenen Exekution zu Tragen. Entscheidungstexte 3 Ob 10/80 Entscheidungstext OGH 23.01.1980 3 Ob 10/80 3 Ob 9/83 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Durch die Unterlassung alsbaldiger Exekutionsführung im Sinne des § 575 Abs 3 ZPO tritt keine Änderung der materiellrechtlichen Beziehungen ein, ein beendetes Bestandverhältnis bleibt daher beendet, der frühere Bestandnehmer ist weiterhin zur Zurückstellung der Bestandsache im Sinne des § 1109 ABGB verpflichtet (ebenso Fasching IV, 697, SZ 27/54, MietSlg 16687). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 575 Abs 3 ZPO ist nicht ausschlaggebend, in welchem Verfahren der gerichtliche Vergleich geschlossen wurde. Der gerichtliche Vergleich muß demnach nicht unbedingt in einem "Bestandverfahren" (§§ 560 ff ZPO) zustandegekommen sein. Entscheidungstexte 3 Ob 142/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 142/73 Veröff: ImmZ 1... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag, der wegen eines vom betreffenden Gläubiger zu vertretenden Exekutionshindernisses (zB Fehlens der Zug um Zug zur Verfügung zu stellenden Leistung /Ersatzwohnung und dergleichen/) nicht sofort zum Erfolg führt, vermag das Erlöschen des Exekutionstitels mit Ablauf der Fristen des § 575 Abs 3 ZPO, § 41 MG nicht aufzuhalten (MietSlg 2716, 6147 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Keine Verlängerung der vierzehntägigen Frist des § 575 Abs 3 ZPO nach § 41 MG, wenn sich der Titel nur auf nicht Wohnzwecken dienende Räume bezieht. Entscheidungstexte 3 Ob 96/73 Entscheidungstext OGH 22.05.1973 3 Ob 96/73 Veröff: ImmZ 1973,220 = MietSlg 25579 3 Ob 18/84 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs2ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 575 Abs 3 ZPO, 41 MG gilt nur für solche Exekutionstitel auf Räumung, denen ein Bestandverhältnis zugrunde liegt. Dies ist bei einer Verpflichtung zur Räumung einer prekaristisch benützten Wohnung nicht der Fall. Entscheidungstexte 3 Ob 67/66 Entscheidungstext OGH 03.08.1966 3 Ob 67/66 Veröff: MietSlg 18... mehr lesen...
Norm: MG §41ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Auch von einem neuerlichen Exekutionsantrag muß dasselbe gefordert werden, wie von einem ersten Exekutionsantrag, nämlich, daß er innerhalb der Frist der §§ 575 Abs 3 ZPO, 41 MG nach Einstellung der Exekution gestellt und durch Anmeldung des Vollzuges innerhalb dieser Frist gehörig fortgesetzt werde. Entscheidungstexte 3 Ob 184/62 Entscheidungstext... mehr lesen...