RS OGH 1953/9/23 1Ob731/53

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Veröffentlicht am 23.09.1953
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Norm

ABGB §1114
ZPO §575 Abs3

Rechtssatz

Wenn ein Dienstverhältnis beendet wurde, das dem Dienstnehmer auch das Recht auf eine Dienstwohnung gewährte, kann in der nicht rechtzeitigen Vollstreckung des Räumungsurteiles nicht die stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder die Neubegründung eines bloßen Bestandverhältnisses gesehen werden (Ausnahme: § 17 HBO). § 575 Abs 3 ZPO gelangt daher nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 731/53
    Entscheidungstext OGH 23.09.1953 1 Ob 731/53
    Veröff: MietSlg 3578

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026144

Dokumentnummer

JJR_19530923_OGH0002_0010OB00731_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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