Norm
ABGB §26Rechtssatz
Die gegen eine "Gesandtschaft" eines ausländischen Staates eingebrachte Kündigung ist zurückzuweisen, da die gekündigte Partei als Behörde oder Amt des ausländischen Staates nicht parteifähig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009125Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2021