Norm
ZPO §562 ERechtssatz
Die Einrede des Mangels der Passivlegitimation muß bereits in den schriftlichen Einwendungen gegen die Aufkündigung erhoben werden; kann aber durch neue Tatsachenbehauptungen und Stellung von Beweisanträgen in der Streitverhandlung ausgeführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0044989Dokumentnummer
JJR_19650519_OGH0002_0060OB00151_6500000_001