RS OGH 1970/2/25 5Ob9/70

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Veröffentlicht am 25.02.1970
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Norm

ZPO §562 E

Rechtssatz

Die Einwendung der mangelnden Passivlegitimation kann durch die Behauptung erhoben werden, daß der Erblasser, gegen dessen Nachlaß die Aufkündigung gerichtet ist, die Wohnung einem eintrittsberechtigten Angehörigen überlassen habe.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 9/70
    Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 9/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0045007

Dokumentnummer

JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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