Norm
ZPO §562 ERechtssatz
Die Einwendung der mangelnden Passivlegitimation kann durch die Behauptung erhoben werden, daß der Erblasser, gegen dessen Nachlaß die Aufkündigung gerichtet ist, die Wohnung einem eintrittsberechtigten Angehörigen überlassen habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0045007Dokumentnummer
JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_002