Norm
ZPO §562 ERechtssatz
Die allgemeine Bestreitung des in der Aufkündigung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 zweiter Fall MG geltend gemachten Sachverhaltes durch den gekündigten Mieter ersetzt die Behauptung, daß nicht der Hauptmieter, sondern ein Dritter die aufgekündigte Wohnung untervermietet habe, nicht. Diese Einwendung stützt sich auch nicht auf den Mieterschutz und hätte daher bereits in den Einwendungen erhoben werden müssen, um beachtlich zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044992Dokumentnummer
JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_001