RS OGH 1970/2/25 5Ob9/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1970
beobachten
merken

Norm

ZPO §562 E

Rechtssatz

Die allgemeine Bestreitung des in der Aufkündigung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 zweiter Fall MG geltend gemachten Sachverhaltes durch den gekündigten Mieter ersetzt die Behauptung, daß nicht der Hauptmieter, sondern ein Dritter die aufgekündigte Wohnung untervermietet habe, nicht. Diese Einwendung stützt sich auch nicht auf den Mieterschutz und hätte daher bereits in den Einwendungen erhoben werden müssen, um beachtlich zu sein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 9/70
    Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 9/70
    Veröff: MietSlg 22448

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044992

Dokumentnummer

JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten