Norm
EO §39 Abs1 Z1 IIIARechtssatz
Gelingt es dem Vermieter, durch Überreichen eines dem Mieter schon beim Abschluß des Mietvertrages abverlangten und vom Mieter unterschriebenen Kündigungsformulares unter Umgehung der zwingenden Bestimmungen des § 19 Abs 6 und des § 23 MG einen Exekutionstitel zu erwirken, dann kann der Mieter das unwirksame Zustandekommen auch nach Exekutionsbewilligung, geltend machen. Für eine Überprüfung der hier in Betracht kommenden rein materiellrechtlichen Fragen ist im Verfahren über die Erlassung der Aufkündigung kein Platz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012