Norm
EO §7 AcRechtssatz
Trotz Angabe einer unrichtigen Hausnummer führt die Kündigung materiellrechtlich zur Beendigung des Bestandobjektes. Der Titel ist aber nicht exekutionsfähig; er weist einen Mangel nach § 7 Abs 1 (nicht nach Abs 2) EO auf. Daher nicht Klage nach § 10 EO, sondern Räumungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0000371Dokumentnummer
JJR_19701118_OGH0002_0050OB00260_7000000_001